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Allg. Zeitung Mainz: Wichtige Maßstäbe (zum Unterhaltsrecht)

Geschrieben am 17-07-2008

Mainz (ots) - Der Bundesgerichtshof hat nun zum ersten Mal einen
Fall auf Basis des neuen Unterhaltsrechts entschieden, das seit
Anfang des Jahres in Kraft ist. Bis gestern wusste noch keiner so
recht, wo es lang geht. Nun haben die BGH-Richter dem Regelwerk erste
Konturen gegeben, wichtige Maßstäbe zum Betreuungsunterhalt gesetzt.
Viele alleinerziehende Väter und Mütter können aufatmen. Sie müssen
nicht zwangsläufig nach dem dritten Geburtstag ihres Kindes wieder
Vollzeit arbeiten - auch wenn die Kinderbetreuung erstklassig ist.
Die Überlegung dahinter: Nach der Arbeit muss der Nachwuchs ja aus
der Kita noch abgeholt werden, verköstigt, im besten Fall "bespielt"
und ins Bett gebracht werden. Dadurch "könnte eine vollschichtige
Erwerbspflicht überobligatorisch sein", heißt es in dem Urteil. Im
Klartext: der Alleinerziehende würde mehr leisten, als der andere
Elternteil von ihm verlangen kann. Und sies wäre sicherlich alles
andere als gut für das Kind. Meist sind es die Kinder, die unter
einer Trennung der Eltern stark leiden, sie sind deshalb besonders
schutzbedürftig. Gerade sie sollten nach dem Willen des Gesetzgebers
die Gewinner der Reform des Unterhaltsrechts sein. Doch in
Jubelstürme kann nach dem Urteil keiner ausbrechen. Denn wann nun
Mama oder Papa wieder Vollzeit arbeiten muss, haben die Karlsruher
Juristen offen gelassen. Dies müssen die Richter in den unteren
Instanzen mühsam herausarbeiten - der 12. Zivilsenat hat ihnen dazu
einen klaren Auftrag erteilt. Andeutungen des Gerichts lassen sich so
verstehen, dass es auf eine ähnliche Lösung wie das früher geltende
Altersphasenmodell hinauslaufen könnte, mit dem Unterschied, dass dem
Alleinerziehenden mehr abverlangt wird. Früher musste bis zum achten
Lebensjahr des Kindes gar nicht gearbeitet werden, vom achten bis
fünfzehnten Lebensjahr lediglich Teilzeit. Für die Zeit danach hielt
man eine Vollzeittätigkeit für zumutbar. Die schlechteste Regelung
war dies nicht.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
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Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Tobias Reitz
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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