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Der Tagesspiegel: Justizministerium: BGH-Urteil zum Unterhaltsrecht ist voll auf Linie unserer Reform

Geschrieben am 17-07-2008

Berlin (ots) - Das Bundesjustizministerium sieht sich durch das
jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt. "Die Gleichstellung
ehelicher und nichtehelicher Kinder beim Unterhalt ist weitgehend
erreicht", sagte Henning Plöger, Sprecher des
Bundesjustizministeriums, dem Tagesspiegel (Freitagsausgabe). "Das
Urteil liegt voll auf Linie unserer Reform". Die Gerichte müssten nun
Kriterien für Einzelfälle herausarbeiten.

Auch die Vorsitzende des Ausschusses für Familienrecht im
Deutschen Anwalt Verein, Ingeborg Rakete-Dombek, begrüßte das Urteil,
äußerte aber Kritik am Gesetzgeber. Es sei bei der Reform des
Unterhaltsrechts "etwas strikt" gewesen, Erwerbstätigkeit als
Standard zu setzen, wenn Kinder betreut seien, sagte sie dem
Tagesspiegel (Freitagsausgabe) "Der BGH rudert jetzt wieder etwas
zurück. Das ist ja in Ordnung, da die Gesellschaft eben noch nicht so
weit ist, wie der Gesetzgeber es will." Aber insgesamt passe das neue
Unterhaltsrecht besser in die Zeit als das alte.

Bei künftigen Urteilen sollte man berücksichtigen, "dass der
Betreuungsbedarf nicht immer abnimmt, nur weil ein Kind älter wird.
Es gibt bestimmte Phasen, beim Schuleintritt oder in der Pubertät, wo
es gut ist, wenn Eltern für ihr Kind da sein können."

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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