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Neues Deutschland: zur Entscheidung des EU-Gerichtshofes über den Datentransfer im Flugverkehr in die USA

Geschrieben am 30-05-2006

Berlin (ots) - Für nichtig hat der Europäische Gerichtshof das
Abkommen erklärt, mit dem die EU den USA ausdrücklich Zugriff auf
Daten von Flugpassagieren gestattet hat, die in »Gottes eigenem Land«
auch nur zwischenlanden wollen. Aber nicht, weil so Privatsphäre und
Grundrechte Millionen Reisender verletzt werden, wie das EU-Parlament
in seiner Klage rügte. Damit haben sich die Richter gar nicht
befasst. Sie stellten nur fest, dass Ministerrat und Kommission zu
ihren Entscheidungen in dieser Sache nicht befugt waren.
So weit, so dürftig. Sicher, man kann das Urteil als Ohrfeige auch
für deutsche Politiker wie Schily und Fischer werten. Trotz vieler
Bedenken waren sie ja allzu bereit, die Forderungen der USA zu
erfüllen, ihnen gar noch »angemessenen« Schutz der erpressten Daten
zu attestieren. Obwohl niemand weiß, wozu sie welcher Geheimdienst
auch künftig missbraucht.
Schon deshalb kann man keinen »guten Tag für Bürgerrechte« feiern.
Bis 30. September hat sogar das Gericht die - rechtswidrige! -
Brüsseler Betriebserlaubnis für den »Datenstaubsauger« der USA in
europäischen Computersystemen verlängert. Und danach werden
Fluggesellschaften wohl auch ohne Rechtsgrundlage alle Angaben über
Besatzungen und Passagiere übermitteln, die Bushs »Heimatschützer«
abfordern. Man wolle ja nicht die Landerechte riskieren, sagte ein
Lufthansa-Sprecher.
So ist das mit den Bürgerrechten in der EU. Sie gelten nur von Fall
zu Fall - letztlich, so Bush will.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019
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Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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