Aigner/Weinberg: Föderalismusreform stärkt Bildung und Wissenschaft
Geschrieben am 29-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich der Anhörung zur Föderalismusreform  erklären die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin, Ilse  Aigner MdB, und der zuständige Berichterstatter, Marcus Weinberg MdB:
     Die Föderalismusreform ist notwendig. Verflechtung, Verwischung  von Verantwortlichkeiten, Entparlamentisierung sind nicht geeignet,  die Herausforderungen eines modernen Bildungs- und  Wissenschaftssystems zu bestehen. Sie bergen die Gefahr zur Einigung  auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Innovationen und Wettbewerb  bleiben auf der Strecke. Die Kompetenzverflechtung und der Versuch,  durch Nivellierung von Leistungsunterschieden Einheitlichkeit  herzustellen, hat das gesamte deutsche Bildungssystem geschwächt. Die PISA-Studien und internationale Hochschulrankings haben dies  offenbart.
     Die Föderalismusreform schafft klare Verantwortlichkeiten und  nimmt die Länder wettbewerblich in die Pflicht. Sie werden nicht mehr mit Forderungen an den Bund von eigenen Versäumnissen ablenken, der  Bund nicht mehr mit populistischen Programmen in die  Länderzuständigkeiten hineinregieren können. Dies stärkt die  Demokratie und hebt die Bedeutung des Wählervotums hervor.
     Schulpolitik ist Ländersache und bleibt es auch. Allerdings ist  mehr Klarheit erforderlich. In der Vergangenheit sind Finanzhilfen  missbräuchlich verwendet worden, um in Feldern ohne  Gesetzgebungskompetenz operativ tätig zu werden. Mit dem so genannten "Goldenen Zügel" wurde Politik gemacht. Die Kritik des  Bundesrechnungshofs am Ganztagsschulprogramm zeigt die Schwächen  solcher Programme. Der Ausschluss von Finanzhilfen ohne  Gesetzgebungskompetenz verhindert das Unterlaufen der klaren  Kompetenztrennung und ist somit sachgerecht. Der in dem Zusammenhang  verwendete Begriff "Kooperationsverbot" ist ein politischer  Kampfbegriff, sachgerechter wäre "Einmischungsverbot" oder  "Verhinderung missbräuchlicher Mittelverwendung".
     Das Hochschulrahmengesetz (HRG) hat sich als wettbewerbshinderlich erwiesen und war immer wieder Anlass zu Klagen vor dem  Bundesverfassungsgericht. Insofern ist es nicht nur ein  Zwangskorsett, das die Hochschulentwicklung bremst, sondern ein  Gesetz, das Unsicherheit schafft. Seine Abschaffung ist überfällig.
     Die Übertragung des Hochschulbaus auf die Länder ist ebenfalls  richtig. Die Gemeinschaftsaufgabe (GA) Hochschulbau hat die  Unterfinanzierung nicht verhindert, sondern nur die  Verantwortlichkeiten dafür verdeckt. Sie hat auch die  unterschiedliche Höhe der Investitionen nicht verhindert, lediglich  das System verlangsamt. Es ist schwer einsehbar, warum die  Renovierung einer Mensa die Mitentscheidung von Bund und allen  Bundesländern bedarf.
     Auch für die finanzschwachen Länder besteht kein Grund für eine  Vernachlässigung des Hochschulbaus und der Hochschulen. Die Dotierung der Hochschulen ist unter den Bedingungen des Länderfinanzausgleichs  und des Solidarpaktes keine Frage fehlender Mittel, sondern eine  Frage der Prioritätensetzung. Es ist in der Hand der Länder,  entsprechende Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Die Übernahme von  Verantwortung kann nicht durch egalisierende Maßnahmen erübrigt  werden.
     Die Gemeinschaftsaufgabe (GA) Forschungsförderung bleibt für  Forschung von überregionaler und nationaler Bedeutung erhalten. Auch  die Alleinförderung des Bundes bleibt weiterhin möglich, die  Projektförderung des Bundes wird nicht in Frage gestellt. Dies ist  richtig, weil für Großprojekte der Forschung und zukunftsträchtige  Forschungs- und Technologiebereiche der Wettbewerbsraum Bundesland zu klein ist.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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