Bleser/Heinen/Klöckner: Koalitionsentwurf zur Verbraucherinformation hält Kritik von Experten und Verbänden stand
Geschrieben am 29-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen  Bundestag zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erklären der  Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und  Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB,  die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen  MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
     Die vorgetragenen Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf der  Koalition haben den Weg zur Sachlichkeit zurückgefunden. Einige  Verbände hatten zuvor schlichtweg falsche Darstellungen im  Zusammenhang mit dem VIG veröffentlicht. Beispielsweise in die  Diskussion um die Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Verstöße gegen das Eichgesetz und die aktive Informationspflicht der  Behörden ist nun Klärung gebracht.
     Ebenfalls wurde dem Koalitionsentwurf bestätigt, dass nicht nur  die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurden,  sondern auch dem mehrfach betonten Anliegen des  Bundesverfassungsgerichts nach einer Aufklärungspflicht der Behörden  in Krisen im Agrar- und Lebensmittelbereich Rechnung getragen ist.
     Gleichzeitig warnten die Experten auch vor einer überzogenen  Erwartung an das Verbraucherinformationsgesetz bei der Vermeidung von Lebensmittelskandalen, insbesondere wenn es sich um kriminell  motivierte Verstöße handelt. Diese Einschätzung ist elementarer  Bestandteil der Politik der Union, die in diesem Zusammenhang auf ein System aus Verbraucherinformation mit aktiver Mithilfe der Behörden  sowie auf die Verbesserung der Lebensmittelkontrolle sowohl im  öffentlichen als auch im privaten Bereich setzt. Nur so kann ein  effektiver Schutz der Verbraucher gewährleistet werden.
     Grundsätzlich zeigen die verschiedenen Stellungnahmen der  Vertreter von Verbraucher- und Wirtschaftsseite, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum transparenten  Markt ist, an dem der mündige Verbraucher Zugang zu den Informationen hat, die ihm eine bewusste Auswahl ermöglichen, ohne dass dabei  jedoch berechtigte Schutzinteressen der Unternehmen verletzt werden.  Gleichzeitig bietet das Gesetz den Unternehmen die Möglichkeit,  schwarze Schafe in der jeweiligen Branche auszugrenzen und sich über  die Qualitätsproduktion Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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