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Aigner/Weinberg: Föderalismusreform stärkt Bildung und Wissenschaft

Geschrieben am 29-05-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Anhörung zur Föderalismusreform
erklären die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin, Ilse
Aigner MdB, und der zuständige Berichterstatter, Marcus Weinberg MdB:

Die Föderalismusreform ist notwendig. Verflechtung, Verwischung
von Verantwortlichkeiten, Entparlamentisierung sind nicht geeignet,
die Herausforderungen eines modernen Bildungs- und
Wissenschaftssystems zu bestehen. Sie bergen die Gefahr zur Einigung
auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Innovationen und Wettbewerb
bleiben auf der Strecke. Die Kompetenzverflechtung und der Versuch,
durch Nivellierung von Leistungsunterschieden Einheitlichkeit
herzustellen, hat das gesamte deutsche Bildungssystem geschwächt. Die
PISA-Studien und internationale Hochschulrankings haben dies
offenbart.

Die Föderalismusreform schafft klare Verantwortlichkeiten und
nimmt die Länder wettbewerblich in die Pflicht. Sie werden nicht mehr
mit Forderungen an den Bund von eigenen Versäumnissen ablenken, der
Bund nicht mehr mit populistischen Programmen in die
Länderzuständigkeiten hineinregieren können. Dies stärkt die
Demokratie und hebt die Bedeutung des Wählervotums hervor.

Schulpolitik ist Ländersache und bleibt es auch. Allerdings ist
mehr Klarheit erforderlich. In der Vergangenheit sind Finanzhilfen
missbräuchlich verwendet worden, um in Feldern ohne
Gesetzgebungskompetenz operativ tätig zu werden. Mit dem so genannten
"Goldenen Zügel" wurde Politik gemacht. Die Kritik des
Bundesrechnungshofs am Ganztagsschulprogramm zeigt die Schwächen
solcher Programme. Der Ausschluss von Finanzhilfen ohne
Gesetzgebungskompetenz verhindert das Unterlaufen der klaren
Kompetenztrennung und ist somit sachgerecht. Der in dem Zusammenhang
verwendete Begriff "Kooperationsverbot" ist ein politischer
Kampfbegriff, sachgerechter wäre "Einmischungsverbot" oder
"Verhinderung missbräuchlicher Mittelverwendung".

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) hat sich als wettbewerbshinderlich
erwiesen und war immer wieder Anlass zu Klagen vor dem
Bundesverfassungsgericht. Insofern ist es nicht nur ein
Zwangskorsett, das die Hochschulentwicklung bremst, sondern ein
Gesetz, das Unsicherheit schafft. Seine Abschaffung ist überfällig.

Die Übertragung des Hochschulbaus auf die Länder ist ebenfalls
richtig. Die Gemeinschaftsaufgabe (GA) Hochschulbau hat die
Unterfinanzierung nicht verhindert, sondern nur die
Verantwortlichkeiten dafür verdeckt. Sie hat auch die
unterschiedliche Höhe der Investitionen nicht verhindert, lediglich
das System verlangsamt. Es ist schwer einsehbar, warum die
Renovierung einer Mensa die Mitentscheidung von Bund und allen
Bundesländern bedarf.

Auch für die finanzschwachen Länder besteht kein Grund für eine
Vernachlässigung des Hochschulbaus und der Hochschulen. Die Dotierung
der Hochschulen ist unter den Bedingungen des Länderfinanzausgleichs
und des Solidarpaktes keine Frage fehlender Mittel, sondern eine
Frage der Prioritätensetzung. Es ist in der Hand der Länder,
entsprechende Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Die Übernahme von
Verantwortung kann nicht durch egalisierende Maßnahmen erübrigt
werden.

Die Gemeinschaftsaufgabe (GA) Forschungsförderung bleibt für
Forschung von überregionaler und nationaler Bedeutung erhalten. Auch
die Alleinförderung des Bundes bleibt weiterhin möglich, die
Projektförderung des Bundes wird nicht in Frage gestellt. Dies ist
richtig, weil für Großprojekte der Forschung und zukunftsträchtige
Forschungs- und Technologiebereiche der Wettbewerbsraum Bundesland zu
klein ist.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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Fax: (030) 227-56660
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