Deutsche Umwelthilfe fordert "grundlegende Änderungen" am Verbraucherinformationsgesetz
Geschrieben am 29-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - 
     - Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen      Pressemappe zum Download vor und ist unter      http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar - 
     Regierungsfraktionen dürfen sich von Minister Seehofer nicht auf  Klientelpolitik für die Wirtschaft verpflichten lassen - DUH verweist bei heutiger Ausschussanhörung auf offenen Widerspruch zu Aussagen im Koalitionsvertrag und erinnert an die Grundsatzkritik der so  genannten Oettinger-Kommission - Mehr Transparenz für Verbraucher  auch verfassungsrechtlich geboten
     Das geplante Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verstößt auf  eklatante Weise gegen Leitsätze der Verbraucherpolitik, die die Große Koalition vor einem halben Jahr in ihrem Koalitionsvertrag  festgeschrieben hatte. Darauf weist die Deutsche Umwelthilfe e. V.  (DUH) anlässlich der Sachverständigenanhörung hin, die am heutigen  (Montag) Nachmittag vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft  und Verbraucherschutz des Bundestages stattfindet. In der  Koalitionsvereinbarung hatten Union und SPD versichert,  Verbraucherpolitik müsse "ein Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen suchen", Verbraucher und Wirtschaft sollten  sich "auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehen".
      "Die Kluft zwischen Worten und Taten könnte größer kaum sein",  sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Wir müssen befürchten, dass das bestehende Kräfteungleichgewicht zwischen Verbraucherinnen  und Verbrauchern auf der einen und Behörden und Unternehmen auf der  anderen Seite jetzt noch einmal gesetzlich festgeklopft werden soll.  Die einen bleiben in ihrer Rolle als Transparenz einfordernde  Bittsteller gefangen, die anderen entscheiden nach Gutsherrenart, ob  sie Offenheit praktizieren wollen oder doch lieber täuschen, tarnen  und verschweigen". Nach Gammelfleischskandal und Druckchemie in  Kartonsäften sei der dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf "das  Gegenteil einer vertrauensbildenden Maßnahme".
     Resch erinnerte daran, dass die vom Stuttgarter  Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) berufene  Verbraucherkommission Baden-Württemberg den vom Hause Seehofer  erarbeiteten und von den Regierungsfraktionen eingebrachten  VIG-Entwurf in einer einstimmig beschlossenen Stellungnahme fast  gleich lautend kritisiert hatte wie die DUH. Das allein müsse den  Abgeordneten von Union und SPD zu denken geben. Dies umso mehr als  die Oettinger-Kommission auch ausdrücklich betont, dass  Informationsungleichgewichte zwischen Anbietern und Verbrauchern zu  überhöhten Preisen für schlechte Güter führten, während sich  höherwertige Güter nicht zu angemessenen Preisen absetzen ließen. "Es muss Schluss damit sein, dass sich die Koalitionsfraktionen mit  ´Formulierungshilfen´ aus dem Hause Seehofer auf eine Klientelpolitik für die Wirtschaft verpflichten lassen", so Resch.
     Für die Deutsche Umwelthilfe wird die Leiterin Verbraucherschutz  und Recht, Cornelia Ziehm, den Gesetzentwurf bei der  Bundestagsanhörung am Nachmittag analysieren. Im Ergebnis ist das  geplante Gesetz nach Überzeugung der DUH "nicht geeignet, Transparenz herzustellen und die unstreitig bestehenden strukturellen  Informationsasymmetrien zu Lasten der Verbraucherinnen und  Verbraucher zu beseitigen." Kritisch bewertet Ziehm insbesondere,  dass nach dem Wortlaut des VIG-Entwurfs die Behörden nicht  verpflichtet werden sollen, die Bevölkerung aktiv und von sich aus  zum Beispiel über Funde belasteter Lebensmittel zu unterrichten.  Auskunftsansprüche gegenüber privaten Unternehmen sind überhaupt  nicht vorgesehen, obwohl gerade sie Ausdruck moderner und  vertrauensbildender Verbraucherpolitik wären. Informationsbegehren  gegenüber Landes- oder Bundesbehörden sollen zudem von vornherein auf einen engen Anwendungsbereich eingeschränkt werden, nämlich auf  Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes  (LFGB). Wie ein Transparenz-Verhinderungsgesetz erscheinen darüber  hinaus die überaus weit reichenden Ausnahmetatbestände. So sollen  etwa die Unternehmen - ohne jede inhaltliche Begründung - selbst  bestimmen können, welche Daten unter das Betriebs- oder  Geschäftsgeheimnis fallen und deshalb nicht zur Verfügung gestellt  werden müssen. Dies können sie sogar noch im Nachhinein tun, also  nachdem sie von den Behörden über einen Auskunftsantrag aus der  Bevölkerung unterrichtet wurden. Außerdem werden darüber hinaus  "sonstige wettbewerbsrelevante Informationen, die in ihrer Bedeutung  für den Betrieb mit einem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis  vergleichbar sind", von der Bekanntgabepflicht befreit. Damit gehen  die Ausnahmetatbestände weit über diejenigen hinaus, die andere  Informationsgesetze, wie beispielsweise das Umweltinformationsgesetz, zum berechtigten Schutz privater Unternehmen vorsehen.  "Verfassungsrechtlich geboten ist das keineswegs. Im Gegenteil, auch  das Bundesverfassungsgericht betont die Sicherung der Transparenz und des Informationszugangs im Rahmen der grundrechtlichen  Schutzpflichten des Staates", so Ziehm.
     Am Beispiel der Kontamination von Kartonsäften mit der  Druckchemikalie ITX zeigt Ziehm konkret auf, dass das jetzt von Horst Seehofer und der Großen Koalition geplante VIG an der  Informationsblockade der vergangenen Monate nichts ändern würde. Die DUH schlägt daher grundlegende Korrekturen an dem geplanten  Entwurf vor. So müsse den Bürgerinnen und Bürgern, mindestens aber  Verbraucherorganisationen ein gesetzlicher Informationsanspruch auch  gegenüber privaten Unternehmen eingeräumt und der Anwendungsbereich  des Gesetzes auf Produkte jenseits des Lebensmittelbereichs und auf  Dienstleistungen ausgeweitet werden. Außerdem fordert die DUH eine an entsprechende Regelungen im bestehenden Umweltinformationsgesetz  angelehnte restriktive Definition des Betriebs- und  Geschäftsgeheimnisses, um einem Missbrauch der geplanten offenen  Regelung durch betroffene Unternehmen vorzubeugen.
     (Die vollständige schriftliche Stellungnahme der DUH zur heutigen  Bundestagsanhörung finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung).
  Originaltext:         Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
  Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,  10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19,  E-Mail: resch@duh.de
  Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher  Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19,  Mobil: 0160 5337376, E-Mail: ziehm@duh.de
  Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4,  10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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