| | | Geschrieben am 28-02-2006 Später in die Rente? Die neue Altersgrenze
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 Berlin (ots) -
 
 - Querverweis: Das Tonmaterial wird über ors versandt und ist unter
 http://www.presseportal.de/audio abrufbar -
 
 Mit 60 aufhören zu arbeiten - das ist für viele Arbeitnehmer ein
 Traum. Bisher konnte man sich diesen Traum erfüllen, etwa, wenn man
 arbeitslos war oder mit der so genannten Altersteilzeit-Regelung.
 Allerdings, einen Nachteil gab es auch: Wenn man statt mit 65 Jahren
 bereits mit 60 Jahren in Rente ging, gab es weniger Geld. Wie hoch
 die Einbußen waren, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender
 Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
 
 O-Ton  19 sec
 "Aber man musste für jeden Monat, den man früher in Rente ging,
 Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent des Rentenzahlbetrages in Kauf
 nehmen. Wer also den frühestmöglichen Rentenbeginn mit 60 Jahren
 wählte, musste dies mit einem maximalen Rentenabschlag von 18 Prozent
 bezahlen."
 
 Seit Januar 2006 wird nun für diese Altersrente die Altersgrenze
 in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben. Das passiert in
 den Jahren von 2006 bis 2008. Der Rentenexpterte nennt ein Beispiel:
 
 O-Ton  32 sec
 "Wer im Januar 1946 geboren wurde, kann jetzt frühestens mit 60
 Jahren und einem Monat diese Rente erhalten -  im Februar 1946
 geborene Versicherte mit 60 Jahren und zwei Monaten und so setzt sich
 das fort. Wie die Beispiele zeigen, wird damit die Möglichkeit der
 Inanspruchnahme dieser Rente mit 60 Jahren gänzlich abgeschafft. Das
 heißt, auch mit Abschlägen ist das dann nicht mehr möglich."
 
 Grundsätzlich gilt: Versicherte, die zwischen Dezember 1948 und
 Dezember 1951 geboren wurden, können die Altersrente wegen
 Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit frühestens mit 63
 Jahren in Anspruch nehmen. Es gibt aber besondere
 Vertrauensschutzregelungen für Versicherte, die vor dem 1. Januar
 1952 geboren sind.
 
 O-Ton. 18 sec
 "Diese Versicherten können dann weiterhin mit dem 60. Lebensjahr,
 allerdings dann mit Abschlägen, die Rente in Anspruch nehmen, wenn
 sie am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor Januar 2004 bereits
 eine Kündigung vorlag."
 
 Es gibt noch weitere Vertrauensschutzregelungen, über die sich
 Betroffene informieren sollten. Personen, die nach dem 31. Dezember
 1951 geboren sind, haben auf diese Altersrentenart allerdings keinen
 Anspruch mehr. Sie wird ganz abgeschafft.
 Wer mehr über die umfangreichen Regelungen zu dieser Rentenart wissen
 will, findet in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der
 Deutschen Rentenversicherung individuelle und ausführliche Beratung.
 Adressen sind unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.
 Weitere Informationen erhalten Sie am kostenlosen bundesweiten
 Servicetelefon 0800 1000 4800.
 
 ACHTUNG REDAKTIONEN:
 
 Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
 um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
 an desk@newsaktuell.de.
 
 Originaltext:         Deutsche Rentenversicherung Bund
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
 
 Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung
 Bund,Telefon: 030  865-36750, Fax: 030  865-27379, D2: 0172 3821705,
 m@il  gabriele.chlopczik@drv-bund.de
 
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