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MdB Ulla Jelpke: Jetzt gehören alle Anti-Terror-Pakete auf den Prüfstand!

Geschrieben am 23-05-2006

Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat die
Rasterfahndung, mit der im Herbst 2001 so genannte islamistische
Schläfer aufgespürt werden sollten, für verfassungswidrig erklärt.
Betroffen waren damals alle aus islamisch geprägten Staaten
stammenden Sudenten und Hochschulabsolventen im Alter von 18 bis 40
Jahren.
Derartige Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung setzten "eine konkrete Gefahr für hochrangige
Rechtsgüter" voraus, und nicht bloß eine allgemeine Bedrohungslage,
urteilten die Richter. Hierzu erklärt die innenpolitische Sprecherin
der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke:

Mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung ist nach dem
Luftsicherheitsgesetz eine weitere Maßnahme der Bundesregierung im so
genannten Krieg gegen den Terror für verfassungswidrig erklärt
worden. Damit wird immer deutlicher, dass die größte Gefahr für die
Grundrechte nicht von angeblichen Islamisten ausgeht, sondern von den
staatlichen Antiterror-Maßnahmen selbst.

Mit der Rasterfahndung hat die Bundesregierung Einwohner
islamischen Glaubens kurzerhand des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung beraubt. Darüber hinaus hat sie dazu beitragen,
Vorurteile gegen Moslems hervorzurufen oder zu bestätigen. Und all
das auf der Grundlage vager Mutmaßungen.

Es ist gut, dass das Verfassungsgericht diesen Grundrechtsbruch
nun verurteilt hat. Bedauerlich ist es, dass die Betroffenen quasi
fünf Jahre lang in einem Zustand der Rechtsunsicherheit leben
mussten.

Innenminister Wolfgang Schäuble sollte nun nicht voreilig ein
Ergänzungsgesetz zur Terror-Bekämpfung auf den Tisch legen, wie er es
gestern bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes
angekündigt hat. Stattdessen gehören erst einmal die bisherigen
Antiterror-Pakete auf den Prüfstand. Diese greifen im Namen der
Sicherheit immer tiefer in die Freiheitsrechte von Bürgern ein.
Polizei und Geheimdienste kooperieren immer enger miteinander.
Konkrete Gefährdungserkenntnisse, wie sie das Verfassungsgericht zur
Voraussetzung von Eingriffen in die Grundrechte gemacht hat, kann die
Bundesregierung aber auch heute nicht vorweisen.

Damit bestätigt sich mein Verdacht, dass der angebliche Kampf
gegen den Terror vor allem dazu dient, den Sicherheits- und
Überwachungsapparat auszubauen und das Schnüffelinteresse der
Behörden zu bedienen.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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