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Rabattverträge im rechtsfreien Raum / Pharmaindustrie fordert Einschreiten des Gesetzgebers / BPI: Rechtsunsicherheit endlich beseitigen!

Geschrieben am 05-05-2008

Berlin (ots) - Als "unzumutbaren Zustand" bezeichnete Dr. Bernd
Wegener, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI) die aktuelle Situation um die Rabattverträge der
gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmaunternehmen. "Was hier abläuft,
ist eines Rechtsstaates unwürdig. Krankenkassen als öffentliche
Auftraggeber schließen in einem quasi rechtsfreien Raum
Rabattverträge ohne internationale und nationale Wettbewerbs- und
Vergaberegeln zu beachten. Und der Gesetzgeber, der dafür
verantwortlich ist, schweigt ganz bewusst. Kleine und mittlere
Unternehmen gehen in Konkurs, weil sie de facto aus dem Markt
gedrängt werden. Der Gesetzgeber versagt in seiner rechtstaatlichen
Pflicht, konsistente Wettbewerbsregeln vorzugeben und durchzusetzen",
sagte Wegener.

Auch die Bayerische Staatsministerin Christa Stewens forderte in
einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium,
Bundeswirtschaftsministerium und an den Bundesminister für besondere
Aufgaben eine Beseitigung dieser Rechtsunsicherheit. Stewens hält die
Anwendung des Wettbewerbs-, Kartell- und Vergaberechts in Bezug auf
die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen für
dringend erforderlich, um "die für den Wirtschaftsstandort
Deutschland schädigenden Missstände" zu beseitigen.

Diese Position vertritt der BPI seit langem. Insbesondere so
genannte "Portfolioverträge", bei denen die Ersatzkassen mit
Pharmaunternehmen Rabattverträge über deren Gesamtsortimente
abschließen, seien "Closed-Shop-Verträge" und damit rechtswidrig.
Rechtswidrig seien auch Klauseln in den Portfolioverträgen mit denen
neue Generikapräparate zu abgelaufenen Patentwirkstoffen automatisch
Bestandteil dieser Verträge werden. Weder wurde bei diesen Verträgen
eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt noch das in anderen
Branchen gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingehalten. Mehrere
deutsche Gerichte haben dies in ihren Entscheidungen moniert.
"Trotzdem existieren Rabattverträge weiter und neue werden
geschlossen, obwohl bereits eindeutige gerichtliche Entscheidungen
vorliegen. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und die
Aufsichtsbehörden konsequent einschreiten", forderte Wegener.

In dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglichen Verletzung
des EU-Vergaberechts beim Abschluss von Rabattverträgen hat die
Bundesregierung um Aufschub gebeten. Wegener: "Damit verzögert die
Regierung eine proaktive Lösung und treibt kleine und mittlere
Pharmaunternehmen in den Ruin."

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Straßmeir,
Tel.: 030/27909-131,
wstrassmeir@bpi.de


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