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Ärztekammern prüfen Online-Fortbildungen nach Recht und Gesetz

Geschrieben am 15-04-2008

Berlin (ots) - Zu Berichten über angebliches Fehlverhalten der
Ärztekammern bei der Zertifizierung von Online-Fortbildungen der
Ärzte erklärt der Vorsitzende des Deutschen Senats für ärztliche
Fortbildung, Dr. Franz-Joseph Bartmann:
1. Das Bundeskartellamt führt kein Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren
gegen die Bundesärztekammer oder die Landesärztekammern, sondern hat
auf die Beschwerde eines kommerziellen Anbieters von
Online-Fortbildungsportalen um Stellungnahme zu seiner
diesbezüglichen Rechtsauffassung gebeten. Es geht also im Grunde um
knallharte wirtschaftliche Interessen.
2. Die Rechtsauffassung, dass die Ärztekammern bei der Zertifizierung
von Online-Fortbildungsportalen gegen eine Vorschrift des
Sozialrechts verstoßen, ist schon deshalb unzutreffend, weil
Bestimmungen des Sozialrechts auf die Tätigkeit der Ärztekammern
nicht anwendbar sind.
3. Im Übrigen wird für diese Rechtsauffassung mit § 95 d Abs. 1
Satz 3 SGB V eine Bestimmung des Sozialrechts herangezogen, die in
der sozialrechtlichen Literatur einhellig als verfassungsrechtlich
problematisch angesehen wird.
4. Ärztekammern haben schon vor Inkrafttreten der Nachweispflicht für
ärztliche Fortbildung 2004 ihnen vorgelegte Fortbildungsangebote nach
Maßgabe der berufsrechtlichen Bestimmungen geprüft. Diese
Bestimmungen erlauben auch eine Förderung von Fortbildungsangeboten
durch Herstellerunternehmen und haben insoweit seit langem die
Billigung der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder gefunden.
5. Eine Fortbildung ohne jede Beteiligung von Herstellerunternehmen
ist theoretisch denkbar. Allerdings ist gerade bei der Einführung
innovativer Produkte eine Zusammenarbeit mit der Industrie aus
Gründen der Authentizität meist notwendig und in der Regel auch
unproblematisch.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. (030) 400456-700


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