Schockenhoff: Beitritt mit Auflagen
Geschrieben am 17-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Zu den Fortschrittsberichten der EU-Kommission zu  Rumänien und Bulgarien erklärt der stellvertretende Vorsitzende der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Andreas Schockenhoff MdB:
     Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Rumänien und  Bulgarien auf ihrem Weg in die Europäische Union deutliche  Fortschritte gemacht haben.
     Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt auch, dass die  EU-Kommission neben den Fortschritten die noch bestehenden Defizite  deutlich benennt. Besondere Sorgen machen uns dabei, dass Bulgarien  noch in drei entscheidenden Bereichen der inneren Sicherheit sog.  "Rote Flaggen" erhalten hat (Organisierte Kriminalität, Korruption,  Geldwäsche).
     Da beide Länder entsprechend dem Fortschrittsbericht der  EU-Kommission noch in wichtigen Bereichen z. T. deutliche Defizite  haben, begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion insbesondere, dass die  EU-Kommission Anfang Oktober noch einen weiteren Fortschrittsbericht  vorlegen wird und die Staats- und Regierungschefs erst auf dessen  Grundlage - voraussichtlich beim Informellen Rat am 20. Oktober - ein Votum abgeben werden.
     Damit wird weiterhin Druck zur Fortsetzung des Reformprozesses in  beiden Ländern ausgeübt. Wir ermutigen beide Länder ausdrücklich,  ihre Reformanstrengungen nicht nur fortzusetzen, sondern zu  verstärken, um möglichst bald die Defizite zu beseitigen.
     Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann eine Ratifizierung der  Beitrittsverträge mit Rumänien und Bulgarien nur empfehlen, wenn wir  der Bevölkerung klar machen können, dass die Beseitigung der noch  bestehenden Defizite durch konkrete Maßnahmen und einen konkreten  Fahrplan nach einem Beitritt besser erreicht wird, als wenn der  Beitritt aufgeschoben würde.
     Sollten in dem Fortschrittsbericht Anfang Oktober die jetzt von  der Kommission genannten Probleme oder gar Defizite nicht vollständig ausgeräumt sein, so wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgende  Schutzmaßnahmen für notwendig halten:
     - Ausschluss aus bestimmten Politikbereichen entsprechend Art. 37  des Beitrittsvertrages bis die Defizite beseitigt sind: im  Veterinärbereich (derzeit beide Länder), bei der computergestützten  Verrechnung der Mehrwertsteuer (Rumänien),
     - keine Zuweisung von EU-Geldern nach Art. 37 des  Beitrittsvertrages, solange im Lande nicht eine korrekte Abwicklung  von Auszahlungen sicher gestellt ist in den Bereichen  Auszahlungsagenturen im Agrarbereich (Rumänien), Verwaltungs- und  Kontrollsystem im Agrarbereich (beide Länder), Kohäsions- und  Strukturfonds (Bulgarien),
     - weitere Kontrolle der Fortschritte einschließlich jährlicher  Berichte (peer reports) in denjenigen Bereichen der inneren  Sicherheit, die von der Kommission in beiden Ländern kritisiert  werden bzw. wo eine Konsolidierung erforderlich ist (Justizsystem,  Korruptionsbekämpfung, Umsetzung der Gesetze). Dazu sollten zwischen  der EU-Kommission und den jeweiligen Regierungen der beiden Länder  Aktionspläne ausgearbeitet werden, in welchen Schritten und nach  welchem zeitlichen Rahmen die Beseitigung der Defizite erreicht  werden kann.
     - weiteres Monitoring zur Erfüllung der Verpflichtungen zum Schutz und zur Integration von Minderheiten.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
  CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon:  (030) 227-52360 Fax:      (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
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