| | | Geschrieben am 18-03-2008 Richter blicken kritisch auf Kreditaufkäufer
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 Nürnberg (ots) - Verbraucher sorgen sich um ihre
 Immobilienkredite: Seit einiger Zeit kaufen Finanzinvestoren Darlehen
 von den Banken, um anschließend schnell an das Geld zu kommen. Viele
 Befürchtungen sind unbegründet, Restrisiken bestehen dennoch.
 
 Zahlreiche Medienberichte haben viele Eigenheimbesitzer in
 Deutschland schwer verunsichert. Kann ein Finanzinvestor von der Bank
 einfach einen Immobilienkredit abkaufen? Und kann er danach das Geld
 vom Kreditnehmer zurückfordern sowie im schlimmsten Fall die
 Immobilie gleich in die Zwangsvollstreckung geben? Nein, sagen
 Verbraucherschützer und Rechtsexperten. Vielfach werde das Problem
 verkürzt dargestellt. Bevor die Kreditaufkäufer die Rückzahlung des
 Kredits fordern können, müssen sie eine außerordentliche Kündigung
 des Kreditvertrags durchsetzen.
 
 Dafür muss aber ein besonderer Grund vorliegen: "Wurden die
 Zahlungsverpflichtungen immer vertragsgemäß bedient, ist es nicht
 ganz einfach, eine außerordentliche Kündigung zu begründen und
 durchzusetzen", beruhigt Ulrich Gros, Finanzvorstand beim
 Immobilienportal Immowelt.de.
 
 In den Fällen, die in der Öffentlichkeit derzeit diskutiert
 werden, haben die Kreditnehmer die Raten nicht wie vertraglich
 vereinbart gezahlt und daraufhin die Kündigung vom neuen Eigentümer
 des Kredits erhalten. So zum Beispiel auch in einem Fall, den vor
 kurzem das Oberlandesgericht München entschieden hat (Az 5 U
 5102/06). Der Kreditnehmer war über einen längeren Zeitraum den
 Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachgekommen. Daraufhin hatte er
 die außerordentliche Kündigung erhalten, und der Gläubiger setzt die
 Zwangsvollstreckung in Gang.
 
 Das Gericht gab dem Darlehensnehmer allerdings Recht. Da die neuen
 Besitzer des Kredits ihrem Kunden gegenüber nicht in der Lage waren,
 eine schlüssige Auskunft über die Höhe der besicherten
 Kreditforderung und der erfolgten Zahlungen seit Übernahme des
 Kredits zu geben, sei die Zwangsvollstreckung nicht zulässig.
 
 Nach Einschätzung des Immobilienportals Immowelt.de zeigt das
 Urteil, dass die Rechte der Kreditnehmer vor Gericht sehr ernst
 genommen und das Verhalten der Finanzinvestoren kritisch betrachtet
 werden. So äußerten die Richter im Münchner Urteil den Eindruck, dass
 die zwangsvollstreckende Firma "allein an der Verwertung der
 Sicherheiten und Erzielung hoher intransparenter Erlöse" interessiert
 sei.
 
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 Über Immowelt.de:
 
 Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im
 Internet mit monatlich zuletzt 230 Millionen Page Impressions, 50
 Millionen Exposé-Aufrufen und über 700.000 Immobilien-Angeboten im
 Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter
 von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.
 
 Originaltext:         Immowelt AG
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 Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462,
 Fax: 0911/520 25-15
 
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