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Westdeutsche Zeitung: Inzest = von Peter Kurz

Geschrieben am 13-03-2008

Düsseldorf (ots) - Inzest wird von der Gesellschaft zu Recht als
Tabu angesehen. Ein Tabu muss allerdings nicht unbedingt mit dem
Strafgesetz vor seinem Bruch geschützt werden. Am Strafgesetzbuch
aber wollte Karlsruhe nicht rühren - und rettete mit seinem Beschluss
einen Paragraphen, der vor Widersprüchen nur so strotzt:
1. Leiblichen Geschwistern ist nur der Beischlaf verboten, andere
sexuelle Handlungen aber nicht. Obwohl ein entsprechendes Verhältnis
doch wohl genau so dem Schutz der Familie, den der Paragraph im Sinn
hat, zuwiderläuft.
2. Der Beischlaf ist auch dann verboten, wenn Verhütungsmittel
genommen werden, das Argument der Erbgutschädigung von Nachkommen
also nicht zieht.
3. Auch gleichgeschlechtlichen Geschwistern oder Stiefgeschwistern
verbietet die Vorschrift nichts. Wo bleibt denn in diesen Fällen der
Schutz der Familie?
4. Selbst bei leiblichen Geschwistern bleibt der Inzest straflos,
wenn sie noch nicht 18 sind. Gerade in den Jahren davor könnte bei
denjenigen, bei denen die natürliche Inzest-Scheu nicht greift,
therapeutische Hilfe eingeleitet werden - statt später mit dem
Strafrecht zu "reparieren".
Auch der Fall, der Anlass für die Entscheidung war, zeigt, zu welch
absurdem Ergebnis das Strafrecht führen kann. Dieses soll ja die
familiäre Ordnung sichern. Und was passiert? Das dreijährige Kind,
das bei den Eltern lebt, verliert den Vater - der muss zur Bewahrung
eben dieser familiären Ordnung ins Gefängnis.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62556.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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