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Föderalismusreform widerspricht zentralen Anforderungen der Koalitionsvereinbarungen

Geschrieben am 14-05-2006

Berlin (ots) - Zu Beginn der gemeinsamen Anhörung von Bundestag
und Bundesrat stellte der Deutsche Naturschutzring (DNR) den
Gesetzentwurf zur Föderalismusreform auf den Prüfstand. "Der
Gesetzentwurf widerspricht den zentralen Anforderungen der
Koalitionsvereinbarung vom 11.11.2005 und muss dringend überarbeitet
werden", verlangte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Die
Gegenüberstellung des DNR von Koalitionsvereinbarung und dem
Gesetzentwurf zur Föderalismusreform aus dem Umweltbereich ergab
folgendes Ergebnis:

1. Bürokratieabbau durch die Überprüfung von Gesetzen auf ihre
Erforderlichkeit.

Die vorgesehene Überführung bisheriger Kompetenztitel der
Rahmengesetzgebung in den Katalog der konkurrierenden Zuständigkeiten
mit umfangreichen Abweichungsrechten für die Länder steht dem
geforderten Bürokratieabbau entgegen. Es droht eine
Parallelgesetzgebung zwischen Bund und Ländern.

2. Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern.

Der Gesetzentwurf zur Föderalismusreform führt wegen der
Schwierigkeiten bei der Begründung von Gesetzgebungskompetenzen des
Bundes im Umweltbereich und der Anwendung der
Erforderlichkeitsklausel nicht zur Entflechtung, sondern zur
Steigerung von Konflikten zwischen Bund und Ländern.

3. Stärkung des Prinzips der Subsidiarität.

Die Wahrnehmung von Aufgaben auf der untersten staatlichen Ebene
kann aber nur erfolgen, wenn dadurch die effektive Aufgabenerfüllung
nicht gefährdet wird. Die durch Globalisierung und Europäisierung
wesentlicher umweltpolitischer Vorgaben erforderlichen international
vernetzten Problemlösungen, etwa beim Klimaschutz oder der Erhaltung
der Biodiversität, lassen eine neue deutsche Kleinstaaterei in Form
von 16 unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern
einfach nicht zu.

4. Ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt ist mit
möglichst unbürokratischen und kostengünstigen Regelungen zu
erreichen.

Als Folge der Abweichungsbefugnisse der Länder bei der
Gesetzgebung dürfte es im Naturschutz-, Planungs- und
Umweltverfahrensrecht zu einem Deregulierungswettbewerb um die
niedrigsten Umweltstandards kommen. Ausgelöst durch die Abwägung
zwischen Belangen der wirtschaftsnahen Infrastrukturpolitik und dem
Umweltschutz, wie es vielfältige Initiativen des Bundesrates in der
letzten Zeit bereits gezeigt haben.

5. Das stark zersplitterte Umweltrecht entspricht nicht den
Anforderungen an eine integrierte Umweltpolitik.

Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen setzt eine
sektorübergreifende Vorgehensweise voraus. Nur so lässt sich eine
Verlagerung nachteiliger Auswirkungen von einem Bereich der Umwelt
auf einen anderen verhindern. Die im Gesetzentwurf vorgesehene
Zerstückelung und mit Abweichungskompetenzen ausgestatteten
Kompetenzzuweisungen werden dem auch von der EU verlangten
integrativen Politikansatz nicht gerecht.

6. Das deutsche Umweltrecht soll vereinfacht und die verschiedenen
Genehmigungsverfahren im Rahmen eines Umweltgesetzbuches (UGB)
durch eine integrierte Vorhabengenehmigung ersetzt werden.

Die Zusammenfassung des deutschen Umweltrechts in einem
Regelungswerk (UGB) und eine einheitliche Anlagengenehmigung werden
aber durch die Zersplitterung der umweltrechtlichen Kompetenzen, den
unterschiedlichen Voraussetzungen für ihre Inanspruchnahme und den
Abweichungsbefugnissen der Länder praktisch verhindert. Damit
stellen die Ministerpräsidenten der Länder das erhebliche Potential
zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und zur
Rechtsvereinfachung hinter egoistische Machtinteressen zurück.

Originaltext: Deutscher Naturschutzring
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=29188
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_29188.rss2


Pressekontakt:
Dr. Helmut Röscheisen
DNR Generalsekretär
Tel. 0228/359005
mobil: 0160/97209108


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