Bleser/Heinen: Kompromiss bei EU-Regeln zur Lebensmittelwerbung kein großer Wurf
Geschrieben am 12-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich der Einigung zwischen Europäischem  Parlament, Rat und Kommission zu den "Health Claims" am 10. Mai 2006  erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft  und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser  MdB und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula  Heinen MdB:
     Nach drei zähen Jahren der Verhandlungen zu den so genannten  "Health Claims" liegt nun ein Kompromiss auf dem Tisch, der niemandem wirklich nutzt - weder Verbrauchern noch Unternehmen. Das Engagement  der Union auf europäischer Ebene und der Bundesregierung konnte die  unsinnigen Regelungen des Gemeinsamen Standpunktes aus dem Dezember  2005 lediglich abmildern:
     Auf Drängen von CDU und CSU werden nun unverpackte Lebensmittel  wie Gemüse, Obst und Brot von der Verordnung ausgenommen ebenso wie  traditionelle Verkehrsbezeichnungen wie etwa die "Hustenbonbons". Außerdem konnte eine Verlängerung der Übergangsfrist für Markennamen  von 10 auf 15 Jahren erreicht werden, wenn diese gegen die Verordnung verstoßen und deshalb vom Markt genommen werden müssen. Als kleinen  Erfolg lässt sich verzeichnen, dass einmal das gestraffte  Notifizierungsverfahren beibehalten werden konnte und für  gesundheitsbezogene Angaben über die Reduzierung eines  Krankheitsrisikos weiterhin ein ebenfalls stark gestrafftes  Zulassungsverfahren gelten soll. Kleine und mittelständische  Unternehmen, die gerade die deutsche Lebensmittelbranche prägen,  sollen von europäischer Ebene Unterstützung bei der Antragstellung  erhalten.
     Auch für die Verbraucher enthält der vorliegende Kompromiss keine  echte Verbesserung, die zu mehr Transparenz führt. Die unsinnigen  Nährwertprofile bleiben weiterhin bestehen. Als Kompromiss soll es  zukünftig bei Überschreitung eines der Kernwerte trotzdem möglich  sein, das Produkt auszuloben, wenn an ebenso prominenter Stelle auf  dieses "Defizit" hingewiesen wird. Ob damit eine praktikable Regelung für den Verbraucher geschaffen wurde, ist fraglich.
     Die Union hat weiterhin große Bedenken, dass die EUKommission mit  der vorliegenden Verordnung grundsätzlich ihre Kompetenzen  überschreitet, indem sie versucht, über einheitliche Vorschriften bei der Lebensmittelwerbung Gesundheitspolitik zu betreiben, die noch  dazu ideologisch einseitig ist. Sollte die Verordnung in der  vorliegenden Form in der nächsten Woche im Europäischen Parlament  verabschiedet werden, hätte erneut der Grundsatz "gut gemeint und  schlecht gemacht" sich Bahn gebrochen.
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