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Bleser/Heinen: Kompromiss bei EU-Regeln zur Lebensmittelwerbung kein großer Wurf

Geschrieben am 12-05-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Einigung zwischen Europäischem
Parlament, Rat und Kommission zu den "Health Claims" am 10. Mai 2006
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser
MdB und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula
Heinen MdB:

Nach drei zähen Jahren der Verhandlungen zu den so genannten
"Health Claims" liegt nun ein Kompromiss auf dem Tisch, der niemandem
wirklich nutzt - weder Verbrauchern noch Unternehmen. Das Engagement
der Union auf europäischer Ebene und der Bundesregierung konnte die
unsinnigen Regelungen des Gemeinsamen Standpunktes aus dem Dezember
2005 lediglich abmildern:

Auf Drängen von CDU und CSU werden nun unverpackte Lebensmittel
wie Gemüse, Obst und Brot von der Verordnung ausgenommen ebenso wie
traditionelle Verkehrsbezeichnungen wie etwa die "Hustenbonbons".
Außerdem konnte eine Verlängerung der Übergangsfrist für Markennamen
von 10 auf 15 Jahren erreicht werden, wenn diese gegen die Verordnung
verstoßen und deshalb vom Markt genommen werden müssen. Als kleinen
Erfolg lässt sich verzeichnen, dass einmal das gestraffte
Notifizierungsverfahren beibehalten werden konnte und für
gesundheitsbezogene Angaben über die Reduzierung eines
Krankheitsrisikos weiterhin ein ebenfalls stark gestrafftes
Zulassungsverfahren gelten soll. Kleine und mittelständische
Unternehmen, die gerade die deutsche Lebensmittelbranche prägen,
sollen von europäischer Ebene Unterstützung bei der Antragstellung
erhalten.

Auch für die Verbraucher enthält der vorliegende Kompromiss keine
echte Verbesserung, die zu mehr Transparenz führt. Die unsinnigen
Nährwertprofile bleiben weiterhin bestehen. Als Kompromiss soll es
zukünftig bei Überschreitung eines der Kernwerte trotzdem möglich
sein, das Produkt auszuloben, wenn an ebenso prominenter Stelle auf
dieses "Defizit" hingewiesen wird. Ob damit eine praktikable Regelung
für den Verbraucher geschaffen wurde, ist fraglich.

Die Union hat weiterhin große Bedenken, dass die EUKommission mit
der vorliegenden Verordnung grundsätzlich ihre Kompetenzen
überschreitet, indem sie versucht, über einheitliche Vorschriften bei
der Lebensmittelwerbung Gesundheitspolitik zu betreiben, die noch
dazu ideologisch einseitig ist. Sollte die Verordnung in der
vorliegenden Form in der nächsten Woche im Europäischen Parlament
verabschiedet werden, hätte erneut der Grundsatz "gut gemeint und
schlecht gemacht" sich Bahn gebrochen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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