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Stuttgarter Nachrichten: Ehemaliger Strafrichter Warnstädt rechnet mit Richtern der 68er-Generation ab. "68er wollten Strafgedanken ausschalten" - Heranwachsende wie Erwachsene verurteilen

Geschrieben am 03-01-2008

Stuttgart (ots) - Der frühere Strafrichter am Amtsgericht
Berlin-Tiergarten, Rüdiger Warnstädt, plädiert dafür, straffällige
Heranwachsende grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zu
verurteilen. Es liege "ein großer Unfug darin, den Leuten mit 18
Jahren das Wahlrecht einzuräumen, sie mit 20 Jahren aber noch zum
Jugendgericht zu schicken", sagte er den Stuttgarter Nachrichten
(Freitag). 18 bis 20-Jährigen gelten als Heranwachsende. Bei ihnen zu
entscheiden, ob sie ihrer "sittlichen und geistigen Entwicklung" nach
noch wie Jugendliche oder schon wie Erwachsener zu behandeln, sei
"völlig überholt und anachronistisch", so Warnstädt.

Vor allem die Richter der ehemaligen 68er hätten den Strafgedanken
ausschalten wollten, den sie als Gewaltausübung des Staates
ablehnten. Andererseits gebe es Kollegen, die die Wirklichkeit nur
aus zweiter Hand und Aktenvermerken kennten. Die wichtigste Wirkung
des Strafprozesses liege in seiner konsequenten Durchführung, zu der
auch eine vernünftige Anwendung der Untersuchungshaft gehört. "Viele
festgenommene Tatverdächtige sind bald wieder auf freiem Fuß. Wer das
entscheidet, trägt dazu bei, dass es zu weiteren Straftaten kommt."
Es gebe ein Recht des Täters auf Freiheit von Untersuchungshaft -
aber auch eins, nicht Opfer von Straftaten zu werden.

Zur propagierten Ausweisung jugendlicher Intensivtäter mit
Migrationshintergrund sagte Warnstädt: "Dieses "Ausländer raus!" ist
völlig inakzeptabel. Die Leute sind hier aufgewachsen, hier geboren.
Sie haben ein Recht hier zu sein, auch wenn sie Straftaten begangen
haben und als Ausländer gelten." Erziehungscamps lehnt der Buchautor
("Recht so") allerdings ab: "Erziehung muss im Elternhaus und in der
Schule geleistet werden. Wenn erst der Strafrichter tätig werden
muss, ist es schon schief gelaufen. Man kann im Strafverfahren
einiges nachholen - aber dann muss Strafe auch wirklich vollstreckt
werden. Erst nach der Strafe kann man zu Erziehung und Sozialisierung
schreiten.

Originaltext: Stuttgarter Nachrichten
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/39937
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_39937.rss2

Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de


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