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Lausitzer Rundschau: Streit um Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz Für die Schwächsten

Geschrieben am 19-12-2007

Cottbus (ots) - Das Grundgesetz verändert sich mit unserer
Gesellschaft. Manchmal auch nur mit den politischen Moden. Tier- und
Umweltschutz haben es 2002 in die Verfassung geschafft. Sport und
Kultur kämpfen noch um eine Aufnahme als Staatsziel.
Wird das Grundgesetz beliebig? Die Gefahr besteht, und das ist auch
das wichtigste Argument der Gegner einer Aufnahme von Kinderrechten
in unsere Verfassung. Für Angela Merkel ist eine Grundgesetzänderung
an dieser Stelle gegenüber einer praktischen Verbesserung des
Kinderschutzes nachrangig, weshalb sie sie ablehnt. Aber man kann das
eine tun und muss das andere trotzdem nicht lassen. Das
Maßnahmenpaket, das die Kanzlerin gestern mit den Ministerpräsidenten
besprochen hat, ist richtig. Aber es ist, mit Verlaub, bloß die
längst überfällige Optimierung von Verwaltungshandeln. Eine
Grundgesetzänderung würde es sinnvoll ergänzen. Denn Kinderrechte im
Grundgesetz gäben den Gerichten, dem Gesetzgeber, aber auch jedem
Bürger eine Richtung vor. Und damit mehr Sicherheit im Handeln.
Bei den Kindern atmet die jetzige Formulierung in Artikel 6 den
Geist der 50er-Jahre. Das "natürliche Recht" der Eltern zur Pflege
und Erziehung der Kinder wird betont, der staatliche Eingriff ist die
Ausnahme, die Familie ist das Leitbild. Kinderrechte im Grundgesetz
würde an dieser Stelle eine Verschiebung bedeuten. Sie würden den
Kindern nicht mehr eine abgeleitete, sondern eine eigene
Rechtsstellung geben, und zwar über den bloßen Schutz hinaus ein
Recht auf Kindeswohl. Letztlich würde eine solche Änderung zum
Ausdruck bringen, dass die heile Familie nicht mehr so
selbstverständlich existiert, als dass man sich auf sie allein
verlassen könnte. Das ist eine bittere Erkenntnis, aber Realität.
In der Konsequenz bedeutet eine Grundgesetzänderung mehr Rechte und
Pflichten für den Staat, aber prinzipiell auch für jeden einzelnen
Bürger. Diese Verantwortung stünde zwar zunächst nur auf dem Papier.
Aber wenn sie erst dort stünde, hätte der praktische Kinderschutz
eine größere Durchschlagskraft. Es stünde mehr Druck dahinter, auch
auf Jugendamtsmitarbeiter, Ärzte und Nachbarn, die in den meisten der
bekannt gewordenen Fälle versagt haben. Die wegschauten, andere nicht
informierten, abwarteten. Diese Haltung würden sich viele in unserer
Gesellschaft zweimal überlegen, wenn sie ein schreiendes Kind hören,
und das wäre in so manchem Fall lebensrettend. Es hat schon
Grundgesetzänderungen aus schlechteren Motiven gegeben.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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