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Südwest Presse: Kommentar - Lauschangriff

Geschrieben am 05-12-2007

Ulm (ots) - Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf
gegen drei Al-Kaida-Anhänger ist das erste, das auf Erkenntnissen aus
dem großen Lauschangriff beruht. Es deshalb als Pilotentscheidung zu
bezeichnen, ist indessen ein großes Wort: Denn das Urteil steht auf
tönernen Füßen. Dass der Vorsitzende Richter von einer "Grauzone"
spricht und zugleich fest davon überzeugt ist, die Entscheidung werde
Bestand haben, sollte stutzig machen.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH), der sich voraussichtlich mit dem
Fall befassen muss, wird genau hinsehen. Denn die Verdächtigen wurden
abgehört, nachdem das Bundesverfassungsgericht diese
Ermittlungsmethode so strengen Regeln unterworfen hatte, dass viele
Praktiker sie in der täglichen Arbeit kaum noch für anwendbar halten.
Selbst wenn der BGH das Urteil beanstanden wird, eines haben die
Düsseldorfer Richter erreicht: Den Befürwortern einer maßvollen
Strafverfolgungspraxis wird das Argumentieren schwerer werden. Dass
eine umstrittene Ermittlungspraxis im Einzelfall erfolgreich war, ist
Wasser auf die Mühlen derer, die den Umbau des Rechts- in einen
Präventionsstaat betreiben. Schon wird der Ruf laut, das geltende
Recht, das der Bundestag den Forderungen des
Bundesverfassungsgerichts angepasst hat, wieder zu verschärfen.
Sollte das geschehen, wird erneut Karlsruhe entscheiden müssen - und
das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Staates ein weiteres Stück
schwinden.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
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Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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