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WAZ: Probleme mit dem Lauschangriff - Rechtlich sauber - Leitartikel von Stefan Wette

Geschrieben am 05-12-2007

Essen (ots) - Die Grundsatzfrage ist längst entschieden. Bei der
Verfolgung schwerster Straftaten darf der Staat seine Bürger auch in
ihrer Wohnung abhören. Erst die Praxis, wie jetzt der Düsseldorfer
Terrorprozess, zeigt aber, ob die gesetzlichen Beschränkungen des
großen Lauschangriffs sinnvoll sind. Diese Erkenntnisse müssen
laufend vom Gesetzgeber geprüft und die Regeln notfalls geändert
werden.
Dem Düsseldorfer Senat ist zuzustimmen, dass ein "stumpfes Schwert"
den Strafverfolgern nichts nutzt. Die Diskussion darüber, wie weit
die Überwachung gehen darf, sollte aber von Totschlag-Parolen wie
"Schnüffelstaat" befreit werden. Und von der Ideologielastigkeit.
Denn wenn die Polizei in Computern stöbert, um einer Bande von
Kinderschändern das Handwerk zu legen, erhebt sich kaum öffentlicher
Protest.
Sachlich und vorsichtig die Argumente für Freiheit und Sicherheit
abwägend, sollte eine rechtlich saubere Lösung gefunden werden. Es
stimmt ja: "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird
am Ende beides verlieren." Aber ohne Sicherheit geht auch die
Freiheit verloren.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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