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Einbürgerungskompromiss / AWO: Viel Aufwand um einen kleinen Nenner

Geschrieben am 05-05-2006

Berlin (ots) - Die Innenminister der Bundesländer haben sich auf
einen Kompromiss zur Einbürgerung verständigt. Der
AWO-Bundesvorsitzende Wilhelm Schmidt wertete das Ergebnis als einen
"Beitrag zur Entkrampfung des föderalen Streits um die Einbürgerung
ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger".

Nach Auffassung der AWO ist es erstens gut, dass
bundeseinheitliche Standards zur Einbürgerung nun entwickelt werden
sollen; schließlich gehe es um eine Staatsbürgerschaft und nicht um
weitere 16 und zweitens sei es zu begrüßen, dass das Gerangel um
Wissens- und Gewissenstests nun vom Tisch sei.

Ansonsten bietet der nach monatelangen Streitereien gefundene
Konsens wenig Konkretes, da das Bundesamt für Migration damit
beauftragt werde, jetzt ein Konzept für die künftig vorgesehenen
Einbürgerungskurse zu entwickeln.

Tatsache ist: Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht bereits heute
klare Bedingungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft
vor. Diese sind: ein gesicherter Aufenthaltsstatus, ein achtjähriger
rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik, ausreichende
Deutschkenntnisse, kein Bezug von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, es
muss eine grundsätzliche Bereitschaft vorliegen, die bisherige
Staatsbürgerschaft aufzugeben, es darf kein Ausweisungsgrund
vorliegen und die Einbürgerungswilligen müssen ein Bekenntnis zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung schriftlich abgeben. Darüber
hinaus wird eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.

Ob die neuen Einbürgerungskurse letztendlich zu einer gewünschten
und vermehrten Einbürgerung führen werden, wird die Praxis zeigen.


Originaltext: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=15839
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_15839.rss2

Pressekontakt:
AWO-Bundesverband
Pressestelle
Email: presse@awo.org


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