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Westdeutsche Zeitung: Unrerhaltsrecht = von Peter Kurz

Geschrieben am 05-11-2007

Düsseldorf (ots) - Die Einigung der Koalition beim Unterhaltsrecht
bedeutet einen großen Schritt in Richtung Gerechtigkeit. Heuchlerisch
allerdings ist das Wortgeklingel, mit dem die Reform der
Öffentlichkeit verkauft werden soll. Man reagiere "sensibel auf
gesellschaftliche Veränderungen", heißt es in einer Pressemitteilung
des SPD-geführten Bundesjustizministeriums. In Wahrheit hat das
Bundesverfassungsgericht die Politik zu eben dieser Reform ultimativ
aufgefordert. In einem Verfahren, in dem eben dieses
Justizministerium die alte Rechtslage - und damit die
Schlechterstellung nicht ehelicher Kinder - noch ausdrücklich
verteidigt hatte. Kaum weniger heuchlerisch das Prahlen des
rechtspolitischen Sprechers der Unions-Fraktion: die Benachteiligung
der nicht ehelichen Kinder in der Frage des Betreuungsunterhalts habe
auf Drängen der Union schon früher angepasst werden sollen. Nein,
gekocht haben die neue Rechtslage die Richter, die Politiker haben
allenfalls bei der Zubereitung assistiert und spielen nun den
selbstgerechten Kellner.
Zur Sache: Es war tatsächlich nicht mehr länger haltbar, beim
Betreuungsunterhalt - also dem Anspruch des Ex-Partners, der das
gemeinsame Kind betreut - danach zu differenzieren, ob die Partner
zuvor verheiratet waren oder nicht. Waren sie nicht verheiratet, muss
der betreuende Partner ab dem dritten Geburtstag des Kindes wieder
arbeiten; der geschiedene Partner hingegen kann sich acht Jahre
ausschließlich dem Kind widmen. Diese Rechtslage ist absurd: Wie viel
ein Kind an persönlicher Betreuung und Zuwendung bedarf, kann sich
doch nicht danach richten, ob das Kind ehelich oder nicht ehelich
geboren ist.
Dieses richterliche Argument wird nun umgesetzt. Die
Drei-Jahres-Frist gilt demnächst grundsätzlich für beide
Fallkonstellationen. Das heißt: Nach drei Jahren muss auch der
geschiedene Ehepartner wieder arbeiten, kann sich nicht mehr auf den
Betreuungsunterhalt verlassen.
Uneingeschränkt zu begrüßen ist auch der weitere Plan der Koalition,
den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder den absoluten Vorrang
vor geschiedenen oder aktuellen Ehepartnern des Unterhaltspflichtigen
zu geben. Allerdings wirkt auch das wie eine längst fällige
Selbstverständlichkeit.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556
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Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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