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Erbschaftsteuerreform nimmt Gestalt an - Eckpunkte lassen Richtung erkennen - viele Details noch unklar

Geschrieben am 05-11-2007

Berlin (ots) - Die vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch
und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geleitete Arbeitsgruppe hat
nun die Eckpunkte für die Erbschaftsteuerreform verkündet. Demnach
sollen Freibeträge für nahe Verwandte erhöht und Erben betrieblicher
Vermögen entlastet werden. Zur Entlastung der Erben gewerblicher und
land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen soll ein "modifiziertes
Abschmelzmodell" eingeführt werden, bei dem bei Fortführung des
Unternehmens 85 Prozent der Steuer schrittweise über 10 Jahre
erlassen wird.

Mit dieser Entscheidung erhalten die Betriebe nun endlich nach
über einem halben Jahr intensiver Diskussion wieder ansatzweise
Planungssicherheit in der Generationenfolge, kommentierte der
Deutsche Bauernverband (DBV). Mit den jetzt verkündeten Eckpunkten
scheine zumindest die Einführung des seit über zwei Jahren
versprochenen und vom DBV nachdrücklich geforderten Abschmelzmodells
gesichert, wenn auch nicht in der ursprünglich vorgesehenen Variante
der völligen Abschmelzung. Zwischenzeitlich seien gerade für den
Bereich der Land- und Forstwirtschaft Existenz bedrohende Szenarien
diskutiert worden, die das Abschmelzmodell in Frage stellten und
besonders in der Frage der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher
Betriebe völlig unrealistische Ansätze hatten. Hier hatte sich der
DBV von Beginn der Diskussion an für ein ertragswertorientiertes
Bewertungsverfahren ausgesprochen und konstruktive und
verfassungsfeste Vorschläge eingebracht.

Der DBV ist zuversichtlich, dass anhand dieser Eckpunkte ein
praktikabler Gesetzesentwurf erarbeitet werden kann, der die
Generationenfolge in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin zu
vernünftigen Bedingungen ermöglicht. Die Erarbeitung eines
Gesetzentwurfes, in dem strittige Details noch zu klären sein werden,
wird der DBV weiterhin kritisch begleiten. Vor allem die Ankündigung,
dass die Reform zwar rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten
soll, aber noch bis zum Inkrafttreten im Jahr 2008 noch nach dem
alten Erbschaftsteuerrecht veranlagt werden kann, wird der DBV
sorgfältig beobachten. Wichtig sei, dass sich keine rückwirkenden
Verschärfungen für die Land- und Forstwirtschaft ergeben, erklärte
der DBV.

Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6599
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6599.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240


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