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Exklusiv ARD-Mittagsmagazin: Söder und Seehofer - Verdacht auf Haushaltsuntreue?

Geschrieben am 31-07-2019

Berlin (ots) - Der Ministerpräsident von Bayern, Markus Söder
(CSU), sowie sein Vorgänger, der heutige Bundesinnenminister Horst
Seehofer (CSU), müssen sich möglicherweise demnächst gegenüber der
Staatsanwaltschaft und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof
erklären. Das ist das Ergebnis einer Recherche des
ARD-Mittagsmagazins und der Auswertung interner Unterlagen durch drei
Rechtsexperten. Demnach wurde für das Grundstück, auf dem eine neue
Universität in Nürnberg gebaut werden soll, ein deutlich zu hoher
Kaufpreis gegenüber dem eigentlichen Verkehrswert gezahlt: 90,8
Millionen Euro statt 46,3 Millionen Euro.

Damit sei nicht nur gegen die Haushaltsordnung, sondern auch gegen
die Bayerische Verfassung verstoßen worden, erklärten der
Verfassungsrechtler Professor Ulrich Battis und der Wirtschafts- und
Verwaltungsexperte Professor Jürgen Keßler aus Berlin gegenüber dem
ARD-Mittagsmagazin. Der Dekan der Juristischen Fakultät der
Humboldt-Universität zu Berlin, Professor Martin Heger, spricht sogar
vom Straftatbestand der Haushaltsuntreue. "Hier besteht jedenfalls
ein Anfangsverdacht. Die Staatsanwaltschaft sollte dem nachgehen", so
der Strafrechtler.

Der damalige Ministerpräsident Seehofer und sein damaliger
Finanzminister Söder erklärten den Bau der neuen Universität in
Nürnberg 2017 zur Chefsache. Sie holten sich noch vor den
Landtagswahlen im Oktober 2018 einen Kabinettsbeschluss sowie die
Zustimmung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des
Bayerischen Landtags. Die CSU hatte damals im Landtag noch die
absolute Mehrheit. Die Kaufverhandlungen und der Kauf liefen 2018
unter der Regie von Finanzminister Söder. Aus einer Vorlage für eine
"nicht öffentliche Sitzung" des Haushaltsausschusses vom Sommer 2018
geht hervor, dass dieser Verstoß gegen die bayerische Verfassung
offenbar in Kauf genommen wurde. Man würde die Differenz in Höhe von
44,5 Millionen Euro aus anderen Haushaltsmitteln finanzieren, heißt
es weiter. Das habe man in solchen "Ausnahmefällen" schon "so
vertreten". Diese Vorlage liegt dem ARD-Mittagsmagazin exklusiv vor.

Für Verfassungsrechtler Battis ist das aber kein Persilschein.
"Wenn mehr Steuergeld ausgegeben wird, als das Grundstück wert ist,
hätte der Landtag zuvor eine Gesetzesänderung verabschieden müssen.
Nur dann darf das Grundvermögen des Staates geschmälert werden. Doch
das ist so nicht geschehen", so Battis. So steht es auch in der
Verfassung. Eine Absegnung durch den Landtagsausschuss für
Staatshaushalt und Finanzfragen reiche da nicht aus, ergänzt
Professor Keßler. Nach ARD-Recherchen hat sich der Bayerische
Oberste Rechnungshof von der Staatsregierung die Akten zum
Grundstückskauf schicken lassen und prüft selbst. Horst Seehofer
wollte sich nicht dazu äußern und verweist auf die bayerische
Staatsregierung. Markus Söder ließ eine Anfrage dazu bislang
unbeantwortet.

Mehr dazu heute (Mittwoch) um 13.00 Uhr ARD Mittagsmagazin.



Pressekontakt:
Rundfunk Berlin- Brandenburg
ARD-Mittagsmagazin
Tel.: 030 - 97993 - 55504
mima@rbb-online.de
www.mittagsmagazin.de

Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell


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