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Tillmann/Gutting: Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet

Geschrieben am 31-07-2019

Berlin (ots) - Unionsfraktion hat weiteren Gesprächsbedarf zu
steuerrechtlichen Regelungen

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur
weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung
weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann, und der zuständige Berichterstatter Olav Gutting:

"Das Gesetz übernimmt die Funktion der Jahressteuergesetze der
letzten Jahre, in denen eine Sammlung ganz unterschiedlicher
Regelungen vorgesehen ist.

So wurde mit Blick auf die Änderungen der europarechtlichen
Rahmenbedingungen eine Pauschale für Berufskraftfahrer in Höhe von 8
Euro für Übernachtungen eingeführt.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Anhebung der sogenannten
Verpflegungsmehraufwand-Pauschale mit insgesamt 335 Mio. Euro mit
Abstand den größten Anteil an den vorgesehenen Steuermindereinnahmen
darstellt, obwohl diese Maßnahme nicht im Koalitionsvertrag enthalten
ist.

Wir begrüßen, dass die zunächst im Referentenentwurf enthaltene
Verschärfung der monatlichen 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
entfallen ist. So können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern weiterhin in
dieser Höhe steuerfreie Sachbezüge z. B. in Form von Guthabenkarten
gewähren.

Sachgerecht ist, dass die vorgesehene Neuregelung im
Grunderwerbsteuergesetz zur Vermeidung des Gestaltungsmodells "share
deals" in einem eigenständigen Gesetz geregelt wird. Den Entwurf dazu
hat das Bundeskabinett ebenfalls heute beschlossen. Es ist wichtig,
dass hier zielgenau eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift gefunden
wird. Die durch bekanntgewordene ungewollte Gestaltungen
hervorgerufenen Steuerausfälle dürfen nicht von denjenigen finanziert
werden, die sich redlich verhalten.

Um eine Gleichbehandlung von Print und digitalen 'Büchern'
herzustellen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz für E-Books
eingeführt. Da wir das Umsatzsteuergesetz somit anfassen, sollten wir
auch die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatz für
Monatshygieneprodukte angehen. Wir werden die hierzu vorliegende
Petition 'Besteuerung von Periodenprodukten' daher zum Anlass nehmen,
um mit dem Koalitionspartner die Einführung des ermäßigten
Steuersatzes auch auf Monatshygieneartikel zu prüfen.

Erheblichen Beratungsbedarf wird es im Bereich der
Umsatzbesteuerung bei der Erwachsenenbildung geben.

Es fehlt im Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag verabredete
Wohnungsbauprämie. Wir wollen diese attraktiver gestalten und setzen
uns für eine Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 25.600 Euro
auf 35.000 Euro sowie der Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent auf 10
Prozent ein."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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