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Winkelmeier-Becker/Steineke: Verbraucherschutz für Fluggäste stärken

Geschrieben am 03-07-2019

Berlin (ots) - Durchsetzung von Ansprüchen auf Entschädigung muss
jederzeit möglich sein

Überbuchungen, Annullierungen und Verspätungen von Flügen belasten
immer wieder zahlreiche Fluggäste. Nach dem Ferienchaos im
vergangenen Jahr sind laut Medienberichten auch 2019 Probleme in der
Ferienzeit im Flugverkehr zu erwarten. Hierzu erklären die rechts-
und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter,
Sebastian Steineke:

Winkelmeier-Becker: "Die Ereignisse im vergangenen Sommer mit
unzähligen Flugausfällen und Verspätungen haben deutlich gemacht,
dass die bisherigen Regelungen zur Durchsetzung von
Verbraucherrechten gegenüber Fluggesellschaften nicht ausreichen.
Auch die Luftfahrtgipfel haben in diesem Kontext noch keine
wesentlichen Verbesserungen herbeigeführt. Die Branche hat dort zwar
gemeinsam mit der Politik Maßnahmen entwickelt, um ein erneutes
Ferienchaos zu verhindern. Dennoch erhalten Verbraucherinnen und
Verbraucher bei Verspätungen und Flugausfällen in vielen Fällen immer
noch keine Entschädigung, auch wenn sie ihre Ansprüche ordnungsgemäß
geltend machen. Neben der Reform der Europäischen
Fluggastrechte-Verordnung, die wir für zwingend notwendig halten,
sind auch auf nationaler Ebene geeignete Mittel zur besseren
Durchsetzbarkeit berechtigter Ansprüche von Verbraucherinnen und
Verbrauchern zu prüfen."

Steineke: "Um die zivilrechtliche Durchsetzung von
Verbraucheransprüchen im Flugverkehr zu verbessern, sind aus unserer
Sicht einige wesentliche Schritte erforderlich. Insbesondere in
einfach gelagerten Fällen, in denen der Anspruch auf Entschädigung
dem Grunde nach feststeht, kann eine mögliche Verpflichtung der
Fluggesellschaften zu einer Auszahlung binnen einer kurzen Frist
Abhilfe schaffen. In den Fällen, in denen alle Daten des Kunden
vorliegen, muss dies durch eine 'Ein-Klick-Rückerstattung' möglich
sein. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen
Airline-Insolvenzen besser zu schützen, schlagen wir vor, in
Anlehnung an das Pauschalreise-Recht zunächst nur eine Anzahlung zu
leisten und die Fälligkeit der Restsumme erst kurz vor den
Flugantritt zu legen. Dies könnte zu einer deutlichen Verbesserung
des Verbraucherschutzes beitragen."

Hintergrund:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion berät zurzeit ein Papier, das
Maßnahmen vorsieht, um den Verbraucherschutz für Fluggäste zu stärken
und die Durchsetzung von Ansprüchen zu verbessern. Hintergrund sind
die negativen Entwicklungen im Flugverkehr im vergangenen Jahr und
eine mögliche Wiederholung dieser Situation in diesem Sommer.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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