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AMG-Evaluierungsbericht belegt: Tierärzte gehen sorgfältig mit Antibiotika um

Geschrieben am 19-06-2019

Frankfurt am Main (ots) - Der heute vom Bundeskabinett
beschlossene Bericht zur Evaluierung des
Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Arzneimittelgesetz-Novelle
(AMG-Novelle) belegt eindeutig den sorgfältigen Einsatz von
Antibiotika durch Tierärzte. Die Antibiotikaabgabemenge von
pharmazeutischen Unternehmen an Tierärzte wurde von 2011 bis 2017 um
57 Prozent von 1706 t auf 733 t gesenkt. Die Gesamtverbrauchsmenge an
antibiotischen Wirkstoffen, die für die sechs Nutzungsarten
Aufzuchtferkel, Mastschweine, Masthühner, Mastputen, Mastkälber und
Mastrinder seit dem zweiten Halbjahr 2014 erhoben wird, sank zum
zweiten Halbjahr 2017 um 31,6 Prozent von 298 t auf 204 t. Ein wie
auch immer geartetes "Ausweichverhalten" fand nicht statt und es gab
auch keine Verschiebung in Richtung der sogenannten
Reserveantibiotika. Auch Long acting/One Shot-Präparate wurden nicht
eingesetzt, um die Therapiehäufigkeit zu senken. Vor allem aber zeigt
sich schon jetzt eine Verbesserung der Resistenzsituation bei
bestimmten Bakterien.

Der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt),
Dr. Siegfried Moder, ist mit dem Evaluierungsergebnis sehr zufrieden.
"Zeigt es doch, dass in allen sechs Nutzungsgruppen der Einsatz von
Antibiotika deutlich reduziert wurde und sich damit die im April 2014
in Kraft getretene 16. AMG-Novelle positiv ausgewirkt hat.
Auswirkungen auf Keime in der Lebensmittelkette können derzeit noch
nicht erwartet werden, da sich diese nur zeitverzögert einstellen.
Hier muss man einen Zeitraum von fünf Jahren ansetzen." Einige
Aspekte des Berichts bedürfen nach Moders Auffassung allerdings noch
einer genaueren Beurteilung und Analyse.

Entgegen den Angaben im Evaluierungsbericht haben auch die
Betriebe mit Geflügelhaltung im QS-System zur Minimierung des
Antibiotikaeinsatzes beigetragen (Masthühner -14,7 %, Mastputen -25,2
%). Das belegen die Zahlen des aktuellen Statusberichts zum
Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung der QS Qualität und
Sicherheit GmbH. Die Reduktion der Antibiotikaanwendungen fällt damit
bei den Betrieben im QS-System anscheinend deutlich höher aus als bei
den nach AMG erfassten Betrieben. Ein Grund dafür könnten die im AMG
festgelegten Bestandsuntergrenzen sein. Allerdings muss der Einsatz
der so genannten Reserveantibiotika und von Colistin hinterfragt
werden.

Des Weiteren wird im Bericht die Vermutung geäußert, dass der
Antibiotikaeinsatz möglicherweise in Bereiche ohne Mitteilungspflicht
verlagert werde, zum Beispiel bei schweinehaltenden Betrieben in die
Nutzungsgruppe der Sauen und Saugferkel. Den Daten des
Antibiotikamonitorings im QS-System zufolge ist auch diese Aussage
nicht haltbar. Anders als im AMG wird im QS-System die Nutzungsgruppe
Sauen und Saugferkel erfasst und es konnte - trotz des deutlich
verminderten Antibiotikaeinsatzes bei Aufzuchtferkeln und
Mastschweinen - kein Anstieg, sondern vielmehr eine Reduktion der
Verbrauchsmengen festgestellt werden.

Ebenso bedarf die pauschale Aussage im Evaluierungsbericht,
größere Betriebe hätten einen höheren Antibiotikaverbrauch, einer
differenzierteren Betrachtung. Eine Studie der Stiftung Tierärztliche
Hochschule Hannover zeigt nämlich, dass die Verwendung von
Antibiotika insbesondere durch die Betriebskategorie (geschlossenes
System oder spezialisierte Produktion) beeinflusst wird.

"Es ist an der Zeit, sich jetzt nicht noch auf weitere
Antibiotikareduktionen zu fokussieren, sondern endlich die seit
Jahren geforderten, notwenigen Änderungen im AMG vorzunehmen.
Schließlich wollen wir ja nicht reduzieren um des Reduzierens willen,
sondern um Resistenzen zu minimieren", macht Siegfried Moder
deutlich. Änderungsbedarf sieht der Verband vor allem in der
Festlegung einer verbindlichen, gesetzlichen Wirkdauer bei
One-Shot-Präparaten. Nicht sinnvoll erscheint überdies die Wertung
von fest zugelassenen Kombinationspräparaten bei der Errechnung der
Therapiehäufigkeit. Letztlich ist aber auch zu klären, ob eine
einheitliche europäische Kennzahl nicht zielführender wäre als die
Therapiehäufigkeit und ob die Festlegung der derzeitigen Kennzahl 2
Sinn ergibt, da bei einigen Nutzungsarten zu viele Betriebe
reglementiert werden.

Mit Blick auf die Diskussion auf EU-Ebene hinsichtlich der
Definition von Reserveantibiotika im Zuge der Umsetzung der
EU-Tierarzneimittelverordnung zeigt der Bericht, dass es keiner
Verbote bedarf, wenn Antibiotika gezielt eingesetzt werden.

Evaluierungsbericht und QS-Stellungnahme zum Download unter
https://bit.ly/31E9dDc



Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.

Ansprechpartner für diese Meldung:
PD Dr. Andreas Palzer (bpt-Präsidiumsmitglied) T. 0171 / 4226971
Heiko Färber (bpt-Geschäftsführer) T. 0 69 / 66 98 18 - 10

Original-Content von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V., übermittelt durch news aktuell


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