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Lausitzer Rundschau: Ein erster Schritt Kooperationsverbot im Bildungsbereich gelockert

Geschrieben am 19-12-2014

Cottbus (ots) - Der Laie konnte darin eigentlich nur eine geistige
Verirrung sehen. Und es war ja auch tatsächlich eine besonders
bizarre Blüte des föderalen Systems in Deutschland, dass die
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich über
Jahre hinweg sogar per Grundgesetz verboten war. Doch der Unsinn
entsprang politischem Kalkül: Weil eine Bundesbildungsministerin mit
SPD-Parteibuch einst die Schaffung von Ganztagsschulen voranbringen
wollte und den Ländern dafür mit Milliarden winkte, schalteten manche
von ihnen voll auf stur. Einmischung in die Kulturhoheit der Länder,
hieß es. Und die war manchem wichtiger als echter Fortschritt. Heraus
kam eben jenes unselige Kooperationsverbot. Dabei weiß inzwischen
jeder, dass der einzig nennenswerte Rohstoff, über den Deutschland
verfügt, die Bildung ist. In einer Welt, die näher zusammen rückt,
wird sie immer wichtiger. Umso absurder ist es, auf diesem zentralen
Feld weiter die Kleinstaaterei zu pflegen. Mit seinem Beschluss über
eine Lockerung des Kooperationsverbots hat der Bundesrat gestern
einen ersten Schritt gemacht, um diesen Irrweg zu verlassen.
Zumindest bei den Hochschulen können Bund und Länder künftig besser
an einem Strang ziehen. Das bedeutet eine dauerhafte Finanzierung von
Projekten statt nur eine zeitlich begrenzte Förderung. Und das
wiederum bedeutet Kontinuität, die gerade in Sachen Bildung dringend
nötig ist. Allerdings dürfen sich Bund und Länder nicht darauf
ausruhen. In den Schulen wird der pädagogische Grundstein für den
weiteren Lebensweg der Kinder und Jugendlichen gelegt. Hier herrscht
nach wie vor Funkstille zwischen Bund und Ländern. Auch diesen Irrweg
gilt es, schleunigst zu verlassen.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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