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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Abschiebehaft Harte Kritik HUBERTUS GÄRTNER

Geschrieben am 17-07-2014

Bielefeld (ots) - Flüchtlinge haben in Deutsch-land keine Lobby.
Nur vor diesem Hintergrund ist es wohl zu verstehen, dass einige
Bundesländer jahrelang gegen das Trennungsgebot der europäischen
Rückführungsrichtlinie verstoßen und Abschiebehäftlinge zusammen mit
Strafgefangenen untergebracht haben. "Unschuldige wurden wie
Verbrecher behandelt", sagt Heiko Habbe vom
Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland. Die harte Kritik trifft
ziemlich den Kern. Menschen in Abschiebehaft haben keine Straftaten
begangen. Ihr Makel ist, dass sie illegal in Deutschland sind und
deshalb zur Ausreise verpflichtet. Diese Menschen dürfen nicht in
einer normalen Haftanstalt untergebracht werden, so hat es nun der
Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Menschenrechte in
den Vordergrund gerückt. Auch die NRW-Landesregierung müsste nun
eigentlich peinlich berührt sein. Zwar hat sie in der JVA Büren
Abschiebehäftlinge und Strafgefangene in getrennten Häusern
untergebracht, aber auch das dürfte laut EuGH kaum rechtmäßig gewesen
sein. Das Urteil war zu erwarten gewesen. Umso mehr verwundert es,
dass die zuständigen Düsseldorfer Ministerien jetzt immer noch keine
Antwort parat haben. Die Abschiebehäftlinge, aber auch die
Bediensteten in der JVA Büren haben ein Anrecht darauf, schnell zu
erfahren, wie es mit ihnen weitergeht.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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