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Kölner Stadt-Anzeiger: Sorgerechts-Gutachten oft mangelhaft

Geschrieben am 03-07-2014

Köln (ots) - Viele psychologische Gutachten in Streitfällen zum
Sorge- oder Umgangsrecht haben gravierende Qualitätsmängel. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Studie der Fern-Universität Hagen, über die der
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe) berichtet. Die
Psychologie-Professoren Stefan Stürmer und Christel Salewski werteten
dafür 116 familienrechtspsychologische Gutachten aus dem Bezirk des
Oberlandesgerichts Hamm aus. Psychologische Gutachten werden bei
heftigen Streitigkeiten über elterliche Sorge oder das Umgangsrecht
eingeholt. Oft sind sie es, die den Ausschlag für ein Urteil geben.
Das Ergebnis: Nur eine Minderheit erfüllte die fachlich geforderten
Qualitätsstandards. So wurde in 85,5 Prozent der Fälle die Auswahl
eines Diagnose-Verfahrens nicht wissenschaftlich begründet. Zudem
wurden in einem Drittel der Gutachten die Daten der beteiligten
Parteien ausschließlich über "unsystematische Gespräche" erhoben.
Nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs)
wären diese Expertisen damit "nicht brauchbar".

"Aus der Forschung weiß man, dass unsystematisches Fragen zu
unzuverlässigen Urteilen führt", sagte Stefan Stürmer dem "Kölner
Stadt-Anzeiger". Wenn man sich nicht an standardisierte Verfahren
halte, lasse sich "ein wissenschaftliches Gutachten nicht von
alltagspsychologischer Meinung unterscheiden". Der Experte sieht vor
allem zwei Gründe für die handwerklichen Mängel: Zum einen fehle es
an der Ausbildung der Diplom-Psychologen, die für die Arbeit vor
Gericht bislang fachlich nicht vorbereitet werden - die DGPs fordert
deshalb eine verpflichtende rechtspsychologische Fortbildung. Zum
anderen seien einige Gutachter von Aufträgen des Gerichts
wirtschaftlich abhängig. Deshalb könne es sein, dass manche dazu
neigen, die Tendenz des beauftragenden Richters zu bestätigen,
vermutet Stürmer.



Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149


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