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Lausitzer Rundschau: Das untaugliche Objekt Zeitplan für Diäten-Erhöhung wackelt - Gauck prüft noch

Geschrieben am 29-06-2014

Cottbus (ots) - Das Gesetz über die Diätenerhöhung der
Bundestagsabgeordneten ist ein untaugliches Objekt für den
Bundespräsidenten, um sich politisch zu profilieren. Dass Joachim
Gauck die Ausfertigung trotzdem verzögert, offenbar über den
geplanten Termin der ersten Anhebung der Diäten am 1. Juli hinaus,
verwundert. Der Bundespräsident ist nicht das
Bundesverfassungsgericht. Er hat Gesetze lediglich darauf hin zu
prüfen, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande
gekommen sind, nicht inhaltlich. Er ist nur der Vorfilter für
offensichtliche Missbräuche, nicht der Oberrichter. Außerdem muss man
darauf hinweisen, dass die im Bundespräsidialamt für am schwierigsten
gehaltene Regelung, wonach sich künftige Diätenerhöhungen am
allgemeinen Lohnindex orientieren sollen, der Empfehlung einer
Expertenkommission folgt, die Edzard Schmidt-Jortzig geleitet hat,
immerhin ein ehemaliger Bundesjustizminister. Die rechtlichen
Bedenken können daher nur sehr feinsinniger Natur sein. Der Einwand,
der Bundestag dürfe diese Frage nicht an einen Automatismus abgeben,
sticht nur teilweise. Denn er behält die Hoheit über das Verfahren,
indem er es laut dem Gesetz immer wieder zu Beginn einer
Legislaturperiode bestätigen muss. Auch bei der absoluten Höhe der
Diät, der Orientierung an der Besoldung oberster Richter, folgt der
Bundestag dem Vorschlag der Kommission. Dass dafür zunächst kräftige
Erhöhungsschritte notwendig sind, macht es leicht, die Idee jetzt zu
verunglimpfen. Das Gesetz ist aber ganz im Gegenteil der Versuch, die
Bezahlung der Volksvertreter endlich nach objektiven Maßstäben und
Verfahren zu gestalten und dem Vorwurf der Selbstbedienung zu
begegnen. Joachim Gauck sollte diesen Versuch unterstützen anstatt
ihn zu behindern.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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