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Kfz-Gewerbe: Meister-Pflicht muss erhalten bleiben

Geschrieben am 30-04-2014

Bonn (ots) - Der Erhalt der Meister-Pflicht als Berufszugang für
das Handwerk sowie neue Regeln für den Automobilhandel stehen im
Forderungskatalog des Kfz-Gewerbes zur Europawahl am 25. Mai.
Außerdem wendet sich der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK)
gegen überbordende Bürokratielasten für kleine und mittelständische
Unternehmen.

"Die EU-Kommission darf den Meisterbrief als Berufszugang für das
Handwerk nicht infrage stellen", heißt es im ZDK-Forderungskatalog.
Andernfalls würde die Qualität des dualen Ausbildungssystems zur
Disposition stehen. Dies jedoch sei das wirksamste Mittel im Kampf
gegen die Jugendarbeitslosigkeit.

Zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken im B2B-Bereich hat die
EU-Kommission in den nächsten Monaten die Veröffentlichung eines
Maßnahmenkatalogs angekündigt. Wichtig aus Sicht des deutschen
Kfz-Gewerbes sei es, dass die Maßnahmen zum Schutz vor unlauteren
Handelspraktiken auch die Automobilbranche umfassten. Darüber hinaus
fordert der ZDK im Rahmen des EU-Projekts "Cars 2020" den bestehenden
Verhaltenskodex des europäischen Automobilherstellerverbands ACEA im
Sinne des Automobilhandels um folgende Punkte zu erweitern:

- Regelungen zur Erleichterung des Mehrmarkenvertriebs;
- Möglichkeit der Übertragung des Vertriebsvertrages an ein zum
Netz des jeweiligen Herstellers gehörendes Unternehmen ohne
Zustimmung des Automobilherstellers oder Importeurs;
- Anspruch auf Ersatz markenspezifischer Investitionen, die auf
Geheiß des Automobilherstellers oder Importeurs vorgenommen
wurden, sofern der Vertriebsvertrag des Händlers aus von ihm
nicht zu vertretenden Gründen vor Ablauf der Amortisationsdauer
gekündigt wurde.

Ein weiteres wichtiges Anliegen des ZDK ist es, die
Wirtschaftsleistung der kleinen und mittelständischen Unternehmen
(KMU) nicht durch einen extensiven, überbordenden Verbraucherschutz
zu gefährden. Dazu gehöre die Entbürokratisierung der
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Sie
verursache erheblichen bürokratischen Aufwand und biete rechtliches
Unsicherheitspotenzial für die Automobilhändler. "In Deutschland
mussten Kraftfahrzeugbetriebe in den letzten Jahren mehr als zwei
Millionen Euro an Abmahnkosten und Vertragsstrafen aufwenden, wobei
gerichtliche Rechtsverfolgungskosten noch nicht mitgerechnet sind",
heißt es im ZDK-Forderungskatalog zur Europawahl. Daher fordere der
ZDK, den in Artikel 5 vorgeschriebenen Aushang im Autohaus genauso
entfallen zu lassen wie die Papierversion des "DAT-Leitfadens"
(Artikel 4). Stattdessen sollte es ausreichend sein, diese Übersicht
ausschließlich im Internet zur Verfügung zu stellen.

Der komplette Forderungskatalog des ZDK zur Europawahl ist
abrufbar im Internet unter http://www.kfzgewerbe.de/presse.html.



Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de


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