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Menschenrechtsinstitut: Bundestag und Bundesrat nach Kabinettsbeschluss zu sicheren Herkunftsstaaten jetzt gefordert

Geschrieben am 30-04-2014

Berlin (ots) - Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts,
Serbien, Bosnien-Herzegowina und die ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten gemäß Paragraf 29a
Asylverfahrensgesetz zu bestimmen, erklärt Petra Follmar-Otto,
Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des
Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Der heutige Beschluss der Bundesregierung weist in die falsche
Richtung. Ausgehend vom menschen- und flüchtlingsrechtlichen Anspruch
auf Zugang zu einem Verfahren, in dem die Schutzbedürftigkeit
individuell geprüft wird, ist das Konzept sicherer Herkunftsstaaten
schon in sich rechtstaatlich problematisch. Zweifelsfreie Garantien
über die Sicherheit von Staaten kann es nicht geben. Gerade
Gefährdungssituationen für Minderheiten können sich nicht nur für die
Weltöffentlichkeit sichtbar, sondern auch versteckt und schleichend
entwickeln. Bezogen auf das konkrete Vorhaben bestehen auch jenseits
dieser prinzipiellen Überlegungen erhebliche Bedenken.

Die Menschenrechtssituation für Roma in diesen Staaten ist
verheerend. Es gibt zahlreiche Berichte und Daten, die deutlich
machen, dass der Zugang zu elementaren wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechten (Trinkwasser und Sanitärversorgung, Wohnen,
Bildung und Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung) für Mitglieder
dieser Gruppe versperrt ist. Zudem werden sie auch in der Ausübung
ihrer politisch-bürgerlichen Rechte, etwa dem Recht auf Registrierung
der Staatsangehörigkeit und dem Recht auf Ausreise, gehindert. Immer
wieder sind sie auch gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt, vor denen
staatliche Behörden sie unzureichend schützen.

Vor diesem Hintergrund können sich für einzelne Roma existenzielle
Bedrohungssituationen ergeben, die den Schweregrad der
flüchtlingsrechtlichen Verfolgung erreichen. Ähnliches kann
angesichts der verbreiteten Homophobie auch für Personen, die
aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden,
zutreffen. Es ist deshalb nicht vertretbar, generell anzunehmen, dass
Menschen aus diesen Ländern keiner Verfolgung ausgesetzt sind.

In den Koalitionsverhandlungen wurde politisch vereinbart, welche
Staaten auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen
werden sollen. Ich hoffe, dass Bundestag und Bundesrat sich nun
intensiv mit den flüchtlings- und menschenrechtlichen Voraussetzungen
auseinandersetzen, statt auf die Vorgaben des Koalitionsvertrags zu
schauen."



Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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