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Constellium reicht Registrierungserklärung für Zweitplatzierung ein

Geschrieben am 07-12-2013

Amsterdam (ots/PRNewswire) - Constellium N.V. gab heute die
Einreichung der Registrierungserklärung auf Formular F-1 bei der U.S.
Securities and Exchange Commission in Zusammenhang mit der
vorgeschlagenen Zweitplatzierung seiner Stammaktien bekannt.
Sämtliche der zum Verkauf anstehenden Aktien werden von Rio Tinto
Plc. verkauft. Dem Unternehmen fließen in Zusammenhang mit der
Veräußerung keine Mittel zu.

(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20130624/NY37453LOGO
[http://photos.prnewswire.com/prnh/20130624/NY37453LOGO] )

Die Registrierungserklärung bezüglich der Stammaktien wurde bei
der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, ist aber
noch nicht in Kraft getreten. Die Stammaktien dürfen vor dem
Inkrafttreten der Registrierungserklärung weder verkauft, noch dürfen
Angebote für deren Verkauf angenommen werden. Die
Registrierungserklärung kann auf der Internetseite der U.S.
Securities and Exchange Commission unter www.sec.gov
[http://www.sec.gov/] oder auf der Website von Constellium unter
www.constellium.com [http://www.constellium.com/] eingesehen werden.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine
Aufforderung zur Offertstellung zum Kauf dar, noch findet ein Verkauf
der Stammaktien in Staaten oder Gerichtsbarkeiten statt, in denen ein
solches Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf vor der
Registrierung oder Qualifizierung nach den in diesen Staaten oder
Gerichtsbarkeiten anwendbaren Wertpapiergesetzen unzulässig wäre.

In Zusammenhang mit den einzelnen Mitgliedsstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums, welche die Richtlinie 2003/71/EG in
der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektrichtlinie") (jeweils der
"Relevante Mitgliedsstaat") umgesetzt haben, wurden und werden die in
dieser Emission angebotenen Stammaktien der Öffentlichkeit nicht
angeboten, außer in den Fällen, in denen ein Angebot der Stammaktien
in dem Relevanten Mitgliedsstaat jederzeit an eine juristische Person
zulässig ist, die als qualifizierter Investor gemäß der
Prospektrichtlinie gilt, wenn die Ausnahme von der Prospektpflicht
für qualifizierte Investoren in dem Relevanten Mitgliedsstaat
umgesetzt wurde und vorausgesetzt, dass ein derartiges Angebot nicht
zur Verpflichtung der Veröffentlichung eines Prospekts in dem
Mitgliedsstaat führt.

Über Constellium

Constellium ist weltweit führend bei der Entwicklung innovativer
Aluminium-Mehrwertprodukte für verschiedenste Märkte und
Applikationen, darunter Luft- und Raumfahrt, Automobilbau und die
Verpackungsindustrie. Constellium erwirtschaftete 2012 einen Umsatz
von EUR 3,6 Milliarden.

Zukunftsbezogene Aussagen

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können
zukunftsbezogene Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation
Reform Act von 1995 sein. Diese Pressemitteilung kann
"zukunftsbezogene Aussagen" hinsichtlich unseres Geschäfts, der
Ergebnisse unserer operativen Tätigkeit und der Finanzlage sowie
unserer Erwartungen oder Überzeugungen über zukünftige Ereignisse und
Bedingungen enthalten. Solche zukunftsbezogenen Aussagen sind unter
anderem, aber nicht beschränkt darauf, an Wörtern, wie "glaubt",
"erwartet", "kann", "sollte", "ungefähr", "antizipiert", "schätzt",
"beabsichtigt", "plant", "zielt ab", "wahrscheinlich", "wird",
"würde", "könnte" und ähnlichen Ausdrücken (oder ihrer negierten
Form) zu erkennen. Alle zukunftsbezogenen Aussagen beinhalten Risiken
und Ungewissheiten. Unsere Branche und Märkte unterliegen zahlreichen
Risiken und Ungewissheiten, während sich andere eher auf unser
Geschäft und unseren Geschäftsbetrieb beziehen. Diese Risiken und
Unsicherheiten werden, ohne sich darauf zu beschränken, in der
neuesten Registrierungserklärung auf Formular F-1 und in den von Zeit
zu Zeit folgenden, bei der U.S. Securities and Exchange Commission
eingereichten Berichten beschrieben. Das Eintreten der beschriebenen
Ereignisse und das Erreichen der beschriebenen Ergebnisse unterliegen
zahlreichen Vorgängen, die einzeln oder insgesamt nicht vorhersagbar
sind oder außerhalb unserer Kontrolle liegen. Daher können die
tatsächlichen Ergebnisse nennenswert von den in dieser
Pressemitteilung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen abweichen.
Außer in den gesetzlich geregelten Fällen übernehmen wir keine
Verpflichtung, irgendeine zukunftsbezogene Aussage öffentlich zu
aktualisieren oder zu überprüfen, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

Web site: http://www.constellium.com/



Pressekontakt:
KONTAKT: Constellium, Nicolas Brun - Communications, Telefon: +33
(0)1 73 01 46 13, nicolas.brun@constellium.com, oder Richard Ham -
Investor
Relations Europa, oder Paul Blalock - Investor Relations Nordamerika,
investor-relations@constellium.com, oder Media Relations Constellium
Corporate, Aina Ramboatiana, Telefon: +33 (0)1 80 50 53 11,
aina.ramboatiana@clai2.com; Hill+Knowlton Strategies (Media &
Investors),
Peter Poulos, Telefon: +1 (212) 885 0588,
peter.poulos@hkstrategies.com


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