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Frieser: Anreize zur Armutsmigration schaden allen Zuwanderern

Geschrieben am 04-12-2013

Berlin (ots) - Das Landessozialgericht Essen hat EU-Bürgern einen
Anspruch auf Sozialleistungen zugesprochen, die hier keinen
Arbeitsplatz fanden. Dazu erklärt der Integrationsbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser:

"Die Urteile des Landessozialgerichts Essen, die arbeitsuchenden
EU- Bürgern einen Anspruch auf "Hartz IV" zusprechen, sind ein Schlag
ins Gesicht der großen Mehrheit von Zuwanderern, die in unserem Land
lernen und arbeiten, um einen Beitrag für die Gesellschaft zu
leisten.

Sie gefährden auch die Akzeptanz der Gesellschaft, die in einigen
Kommunen bereits jetzt erhebliche soziale Problemlagen bei der
Integration, Existenzsicherung, Unterbringung und
Gesundheitsversorgung durch sog. Armutsmigration wahrnimmt. Es darf
dadurch nicht zu einer verallgemeinernden Ablehnung von Zuwanderung
kommen.

Deutschland ist ein weltoffenes und tolerantes Land, das
Zuwanderer willkommen heißt, die bei uns als Teil der Gesellschaft
leben möchten und ihre Zukunft hier planen. Menschen, die ihr Land
nicht freiwillig für unseres verlassen, sondern vor bitterer Armut
fliehen, haben andere Ziele und Prioritäten. Integration ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Von den Zuwanderern fordert die
Union im erfolgreich beschrittenen Weg des Förderns und Forderns
eigene Integrationsbemühungen. Die Aufnahmegesellschaft hingegen muss
die Willkommenskultur weiter stärken, um die Attraktivität unseres
Landes für benötigte Fachkräfte aus dem Ausland zu erhöhen.

Das Problem ist das wuchtige Gefälle in Europa. Das kann aber
nicht durch die Abschaffung der Ausschlussregelung des
Sozialgesetzbuches II gelöst werden, da dies die Armutsmigration
verstärkt. Die Lösung liegt in der nachhaltigen Unterstützung der
Herkunftsländer und ihrer Bürger durch die EU.

Die Integrationspolitik der Union hat das Ziel den Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft zu stärken, zu deren Wohlstand und kulturellen
Vielfalt Zuwanderer beitragen. Solange auf europäischer Ebene kein
Schutz vor Missbrauch durch Zuwanderung in die Sozialsysteme besteht,
kann dies nur vor Ort, beispielsweise durch die Ausnahmeregelungen
passieren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber zu Recht von einer im
europäischen Recht vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch gemacht, um
Bürgern der EU, die nicht Arbeitnehmer oder Selbständige sind, unter
bestimmten Voraussetzungen von Sozialhilfeleistungen auszuschließen.

Hintergrund

Das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen hat in zwei
Entscheidungen (L6 AS 130/13 und L 19 AS 129/13) Bürgern aus Rumänien
einen Anspruch auf Sozialleistungen zugesprochen, die hier keinen
Arbeitsplatz fanden. Es argumentierte u. a., der Leistungsausschluss
für arbeitsuchende EU-Bürger im Sozialgesetzbuch verstoße in seiner
"ausnahmslosen Automatik" gegen europäisches Recht.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hingegen folgte
dieser Argumentation nicht und entschied am 15.11.2013, dass
EU-Bürger, die sich zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland
aufhalten, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(SGB II) haben.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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