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Fast ein Vierteljahrhundert UN-Kinderrechtskonvention / SOS-Kinderdorf fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz!

Geschrieben am 19-11-2013

München (ots) - Am morgigen Internationalen Tag der Kinderrechte
jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die
Generalversammlung der Vereinten Nationen zum 24. Mal. Bereits 1992
hat Deutschland die Konvention ratifiziert und nun ist es an der
Zeit, dass Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden.
In einem jüngst veröffentlichten Positionspapier spricht sich
SOS-Kinderdorf für die Verankerung von Kinderrechten in einem neu zu
schaffenden Grundrechtsartikel aus.

Kinder brauchen eigene Schutz- und Förderrechte

Derzeit kommen Kinder im Grundgesetz nur in Bezug auf das
Elternrecht vor: Die Erziehung ihrer Kinder ist das Recht und die
Pflicht der Eltern. Eigene Grundrechte haben Kinder nicht. Zwar
gelten für sie dieselben Grundrechte wie für Erwachsene, "aber Kinder
sind nun mal keine kleinen Erwachsenen", betont Prof. Dr. Johannes
Münder, Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf e.V. "Sie befinden
sich noch in der Entwicklung und können ihre Rechte an vielen Stellen
nicht selbst einfordern und vertreten." Daher benötigen Kinder
besondere Schutz- und Förderrechte, die auch verfassungsrechtlich
verankert sein müssen. Der Schutz und die Förderung von Kindern kann
nicht nur Aufgabe der Eltern sein, sondern muss auch von Staat und
Gesellschaft geleistet werden. Dabei muss das Kindeswohl bei allen
staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, an oberster Stelle
stehen, egal ob es sich um Verkehrspolitik, Bildungspolitik,
Umweltpolitik oder andere Bereiche handelt, die die Lebenswelt von
Kindern berühren. Außerdem müssen Kinder beteiligt und ihre Meinung
gehört werden, wenn es um ihre Anliegen geht. Schließlich sind sie
die besten Experten, wenn es um ihre eigenen Belange geht.

Formulierungsvorschlag für einen Kinderrechtsartikel im
Grundgesetz

Zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hat das
Aktionsbündnis Kinderrechte - ein Zusammenschluss des Deutschen
Kinderhilfswerks, des Deutschen Kinderschutzbundes und UNICEF
Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind -
einen folgendermaßen lautenden neuen Art. 2a GG vorgeschlagen:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und
geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner
Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die
Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem
Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die
es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner
Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die
Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

SOS-Kinderdorf schließt sich diesem Formulierungsvorschlag an und
fordert den Bundestag und die kommende Bundesregierung auf, in dieser
Legislaturperiode tätig zu werden und Kinderrechte endlich im
Grundgesetz zu verankern. Dies wäre ein starkes Signal an Politik und
Gesellschaft, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten wahrzunehmen.
"Künftig müssten dann Gesetze, die Auswirkung auf die
Lebensverhältnisse von Kindern haben, aus der Perspektive von Kindern
betrachtet und in Hinblick auf ihr Recht auf Schutz und Förderung
ausgestaltet werden", erläutert Johannes Münder. Außerdem würde es
die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde eröffnen, wenn die
Kinderrechte verletzt würden.

Kinderrechte in der pädagogischen Arbeit von SOS-Kinderdorf

Kinderrechte spielen auch in der täglichen Arbeit von
SOS-Kinderdorf eine wichtige Rolle. Die Pädagoginnen und Pädagogen in
den SOS-Einrichtungen ermutigen und unterstützen die betreuten Kinder
und Jugendlichen darin, ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen.
Beteiligung wird dabei groß geschrieben. Ob im kleinen, familiären
Kreis der Kinderdorffamilien, in Kinderdorfräten, Kinderparlamenten
oder bei den SOS-weiten Kinder- und Jugendkonferenzen: "die Kinder
und Jugendlichen werden in Entscheidungen, die sie betreffen
einbezogen und sie lernen ihre Meinung zu artikulieren" erklärt
Johannes Münder den beteiligungsorientierten Ansatz der
SOS-Kinderdorfarbeit. Dies ist nicht zuletzt im Sinne des
Kinderschutzes wichtig.

Über den SOS-Kinderdorf e.V.

Seit fast 60 Jahren macht sich der SOS-Kinderdorf e.V. mit Sitz in
München für die Bedürfnisse, Anliegen und Rechte von Kindern stark.
Durch sein langfristiges Engagement will der SOS-Kinderdorfverein die
Situation sozial benachteiligter junger Menschen und Familien
nachhaltig verbessern. Neben den SOS-Kinderdörfern sind über die
Jahre viele weitere SOS-Angebote entstanden wie die SOS-Kinder- und
Jugendhilfen, SOS-Ausbildungszentren, SOS-Beratungszentren,
SOS-Mütterzentren, SOS-Dorfgemeinschaften und
SOS-Mehrgenerationenhäuser. Dort werden über 130.000 Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene betreut, beraten oder ausgebildet.
Zudem unterstützt der SOS-Kinderdorf e.V. in 44 Ländern weltweit den
Unterhalt von 130 Einrichtungen.

Mehr Informationen unter www.sos-kinderdorf.de



Kontakt:
Luise Pfütze
Referentin Advocacy-Arbeit
SOS-Kinderdorf e.V.
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Telefon +49 30 45 50 80-27
Telefax +49 30 45 50 80-60
Mobil +49 176 12 606-115
luise.pfuetze@sos-kinderdorf.de


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