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Rückfall in die Massenarbeitslosigkeit verhindern - Hände weg von flexibler Beschäftigung! - Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU

Geschrieben am 15-11-2013

Berlin (ots) - Anlässlich der Koalitionsverhandlungen der
Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales morgen ab 16.30 Uhr, erklärt der
Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger: "Rückfall in
die Massenarbeitslosigkeit verhindern - Hände weg von flexibler
Beschäftigung!"

Das deutsche Jobwunder der vergangenen Jahre hat eindrucksvoll
unter Beweis gestellt: Flexibilität ist der Schlüssel für mehr
Beschäftigung. Dank Agenda 2010 und Hartz-Reformen hat der deutsche
Arbeitsmarkt einen unvergleichlichen Boom erlebt. Flexible
Beschäftigungs-formen wie Befristungen, Zeitarbeit und
Teilzeitbeschäftigung sind gerade für Personen mit
Einstellungshindernissen ein gut funktionierendes Sprungbrett in den
Arbeitsmarkt. Sie müs-sen unbedingt erhalten bleiben. Sonst droht der
Rückfall in die Massenarbeitslosigkeit!

Über befristete Beschäftigungsverhältnisse gelingt vielen
Berufsanfängern der Einstieg in den Aufstieg am Arbeitsmarkt. Mehr
als die Hälfte der Befristungen endet in einer unbefristeten
Anstellung. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat:

- Hände weg von den sachgrundlosen Befristungen!
- Stattdessen Wiedereinführung der Möglichkeit, nach Ablauf von
zwölf Monaten mit demselben Arbeitgeber erneut ein befristetes
Beschäftigungsverhältnis zu vereinbaren.

Zwei Drittel der in der Zeitarbeit Beschäftigten waren zuvor ohne
Job. Nun haben sie alle Arbeitnehmerrechte wie Kündigungsschutz,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, im Urlaub und an Feiertagen,
Mutterschutz, Elternzeit etc. Gleichzeitig verschafft die Zeitarbeit
Unternehmen die dringend benötigte Beweglichkeit, flexibel mit der
Auftragslage zu atmen. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat:

- Kein Equal Pay für Zeitarbeitnehmer - die von den
Tarifvertragsparteien für immer mehr Einsatzbranchen
vereinbarten Zuschläge haben sich bewährt!
- Keine enge zeitliche Befristung der Entleihzeit!

Für alle Arbeitnehmer, die im Rahmen von Werkverträgen beschäftigt
sind, gilt das gesamte Arbeits- und Tarifrecht wie für jeden anderen
Arbeitnehmer auch. Zudem sind Werkverträge als Form der
Arbeitsteilung und Spezialisierung für die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft unverzichtbar. Der Abschluss von Werkverträgen
gehört zu den betrieblichen Kernaufgaben. Deshalb fordert der
Wirtschaftsrat:

- Der Abschluss von Werkverträgen muss den Unternehmen vorbehalten
bleiben!
- Der Missbrauch von Werkverträgen muss dagegen wirksamer als
bisher bekämpft werden. Die gesetzlichen Möglichkeiten hierfür
bestehen längst - sie müssen endlich auch ausgeschöpft werden.

Teilzeitarbeit hilft vielen Arbeitnehmern bei der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf. Damit Arbeitgeber auch künftig
Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, dürfen hieran keine unerfüllbaren
gesetzlichen Pflichten geknüpft sein. Deshalb fordert der
Wirtschaftsrat:

- Kein genereller Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf
Vollzeitarbeit!
- Stattdessen liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, dort,
wo betrieblich möglich, ihren Beschäftigten Vollzeitarbeit
anzubieten.

Wer Beton anmischt, braucht sich nicht zu wundern, wenn der
Arbeitsmarkt erstarrt. Wer als Politiker seine Verantwortung
gegenüber den Bürgern ernst nimmt, muss den Arbeitsmarkt gerade für
die Schwächsten unserer Gesellschaft offen halten. Flexibilität ist
der Schlüssel für eine Fortsetzung des deutschen Jobwunders!



Pressekontakt:

Katja Sandscheper
Redakteurin
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Tel. 030/24087-301, Fax. 030/24087-305
pressestelle@wirtschaftsrat.de


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