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Flosbach/Brinkhaus: Deutlich schärfere Eigenkapitalanforderungen für Banken beschlossen

Geschrieben am 15-05-2013

Berlin (ots) - Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das sogenannte
CRD IV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit ihm werden die auf
internationaler und europäischer Ebene vereinbarten höheren
Kapitalanforderungen für Banken (Basel III) in nationales Recht
umgesetzt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Mit diesem Gesetz verabschieden wir als einer der Ersten in
Europa die wohl umfangreichste und tiefgreifendste Bankenregulierung
der letzten Jahre. Dieses Kernprojekt der internationalen und
deutschen Finanzmarkregulierung ist einer der zentralen Bausteine im
neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte.

Mit dem Gesetz werden die Eigenkapitalanforderungen für Banken
deutlich verschärft. Dies führt dazu, dass Banken künftig
krisenfester werden. Damit stärken wir nicht nur das Vertrauen in die
Stabilität der Finanzmärkte, sondern schützen vor allem den
Steuerzahler davor, dass dieser erneut die Rechnung für in Schieflage
geratene Banken zahlen muss.

Gleichzeitig bringen haben wir weitere Elemente der
Finanzmarktregulierung verabschiedet: Banker müssen sich künftig auf
die Kappung ihrer Boni einstellen. Geschäftsleitungen und
Aufsichtsräte müssen höhere Qualitätsanforderungen erfüllen. Das
Gesetz reiht sich damit in eine Reihe von 30 Gesetzesinitiativen ein,
die diese Koalition im Bereich der Finanzmarktregulierung auf den Weg
gebracht hat."

Hintergrund:

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise vom Herbst 2008 forderten
die Staats- und Regierungschefs der führenden Industrienationen im
Rahmen der G 20-Gipfel des Jahres 2009 in London und Pittsburgh eine
nachhaltige Stärkung der Widerstandskraft des Bankensystems. Der
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte in Erfüllung
eines entsprechenden Arbeitsauftrags im Dezember 2010 eine Empfehlung
für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international
tätige Banken (Basel III). Der Inhalt der Empfehlung wurde zuvor von
den Staats- und Regierungschefs auf dem G 20-Gipfel am 11./12.
November 2010 in Seoul gebilligt. Die Finanzminister der Europäischen
Union haben sich beim ECOFIN am 15. Mai 2012 auf eine europäische
Verordnung und eine Richtlinie verständigt.

Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz werden die europäischen Basel
III-Regeln, die ab dem 1. Januar 2014 gelten werden, in nationales
Recht umgesetzt. Der Gesetzentwurf verschärft die
Eigenkapitalvorschriften für Banken und stärkt die deutsche
Bankenaufsicht, die stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten
erhält. Damit wird die Widerstandsfähigkeit der Banken aber auch des
Bankensystems als Ganzes gestärkt.

Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur internen
Risikosteuerung der Institute. Kernelement der neuen Regelungen ist
eine intensivere Überwachung der Risiken durch die Geschäftsleiter
und die Aufsichtsräte. Auch der unternehmerischen
Risikosteuerungsfunktion und der Nachhaltigkeit der
Geschäftsstrategie kommt eine größere Bedeutung zu. Ferner werden
strengere Anforderungen an die Zusammensetzung und Qualifikation der
Geschäftsleitung und der Aufsichtsräte gestellt. Der Gesetzentwurf
enthält zudem auch Regelungen zur Deckelung der variablen Vergütung
von Bankmanagern.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16. Mai 2013
vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013
mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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