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Flosbach/Tillmann: Anpassung des Investmentsteuerrechts, Erleichterungen für Pensionseinrichtungen und intensivere Bekämpfung der Steuerhinterziehung verabschiedet

Geschrieben am 15-05-2013

Berlin (ots) - Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanz-ausschuss des Deutschen Bundestages die Anpassung
des Investmentsteuerrechts an den neuen Rechtsrahmen für
Investmentfonds beschlossen (AIFM-Steueranpassungsgesetz).
Gleichzeitig sollen das Steuerrecht zugunsten von
Pensionseinrich-tungen und Brandunterstützungsvereinen geändert und
die Bekämpfung der Steuerhinterziehung intensiviert werden. Hierzu
erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige
Berichterstatterin, Antje Tillmann:

"Auslöser für die Anpassungen im Investmentsteuerrecht ist das
sogenannte AIFM-Umsetzungsgesetz, dass diese Woche ebenfalls im
Bundestag verabschiedet wird. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz werden
ein komplett neues Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre
Manager geschaffen und die Aufsicht über Investmentfonds deutlich
verschärft. Mit den Änderungen im Investmentsteuerrecht werden die
steuerlich notwendigen Änderungen nachvollzogen und steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentfondsbereich eingeschränkt.

Gleichzeitig wird eine neue Rechtsform zur Bündelung von
Pensionsver-pflichtungen und Pensionsvermögen, die
Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt. Damit kommen wir einem
langjährigen Bedürfnis der Wirtschaft nach. Künftig können
Unternehmen, die international tätig sind, ihre auf mehrere Länder
verteilten Pensionsvermögen in einem zentralen Vehikel
zusammenführen. Steuerrechtliche Hindernisse, die bisher bestanden,
haben wir aus dem Weg geräumt. Hiermit stärken wir Einrichtungen der
betrieblichen Altersversorgung wie etwa Pensionskassen. Die
Gesetzesformulierung haben wir so eng gefasst, dass ungerechtfertigte
Steuergestaltungen vermieden werden.

Im Rahmen dieses Gesetzes wollen wir außerdem einige mit dem
Investmentsteuerrecht nicht zusammenhängende Regelungen umsetzen, die
zügig angegangen werden müssen.

Dabei geht es um die Umsetzung des sogenannten FATCA-Abkommens und
damit um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, die in Form von
Kapitalanlagen im Ausland geschieht. Ein Abkommen Deutschlands mit
den USA zu einem automatischen Informationsaustausch steht kurz vor
der Unterzeichnung. Dieses Abkommen ist zugleich Vorbild für einen
generellen automatischen Informationsaustausch auf europäischer und
internationaler Ebene, für den die Bundesregierung sich mit Nachdruck
einsetzt. In dem vorliegenden Gesetzgebungsverfahren haben wir die
nötigen innerstaatlichen Änderungen im Steuerrecht veranlasst, damit
die Verpflichtungen aus solchen Abkommen erfüllt werden können.

Schließlich war uns wichtig, steuerliche Erleichterungen für die
ländlichen Brandunterstützungsvereine gesetzlich zu verankern. Zum
Beispiel war bisher nur im Verwaltungswege vorgesehen, dass von der
Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer bei
Unterstützungsleistungen, die nicht in Geld bestehen, abgesehen wird.
Diese Erleichterungen nehmen wir nun in das Gesetz selbst auf und
schaffen hiermit Rechtssicherheit."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den Deutschen
Bundestag eingebracht und der durch verschiedene Änderungsanträge der
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP ergänzt wurde, sieht u. a.
folgende Maßnahmen vor:

- Durch das parallel laufende AIFM-Umsetzungsgesetz wird eine neue
Rechtsform zur Bündelung der Pensionsverpflichtungen und
Pensionsvermögen von Unternehmen
("Investment-Kommandit-gesellschaft") eingeführt. Mit dem
AIFM-Steueranpassungsgesetz werden die steuerlichen Begleitregelungen
dazu auf den Weg gebracht. Insbesondere soll die Gesellschaft, die
die Pensionsvermögen aus verschiedenen Ländern lediglich verwaltet,
selbst kein Steuersubjekt sein. Zur Vermeidung von Gestaltungen
werden diese Gesellschaften auf Zwecke der Bündelung von
betrieblichem Altersvorsorgevermögen beschränkt.

- Zur Umsetzung des FATCA-Gesetzes (mit dem "Foreign Account Tax
Compliance Act" der USA sollen sich ausländische Finanzinstitute
verpflichten, der US-Steuerbehörde Informationen über Kunden mit
US-Steuerbezug zur Verfügung zu stellen) haben sich Deutschland und
die USA auf eine völkerrechtliche Vereinbarung geeinigt. Die deutsche
Bundesregierung strebt an, auf der Grundlage dieser Entwicklung zu
einem allgemeinen Modell für den automatischen Informationsaustausch
zu kommen, europäisch und weltweit. Mit der Maßnahme im
AIFM-Steueranpassungsgesetz werden die Begleitregelungen erlassen,
die für die Ermittlung der personenbezogenen Daten sowie ihre
automatische Übermittlung an den anderen Vertragsstaat auf der Basis
dieser geplanten völkerrechtlichen Vereinbarungen erforderlich sind.

- Für ländliche Brandunterstützungsvereine waren bisher nur
aufgrund einer Verwaltungsanweisung im Billigkeitswege steuerliche
Erleichterungen vorgesehen. Mit der Übertragung der
Verwaltungskompetenz für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer auf
den Bund ist dieser Erlass obsolet geworden. Durch eine
Gesetzesergänzung stellt die Koalition diese Erleichterungen auf eine
sichere Rechtsgrundlage: Von der Erhebung der Versicherungsteuer und
der Feuerschutzsteuer wird im Hinblick auf nicht in Geld bestehende
Unterstützungsleistungen abgesehen. Des Weiteren gilt ein Freibetrag
in Höhe von 5.500 Euro für Umlagen, die im Falle eines akuten
Schadensfalles von den Vereinsmitgliedern vereinnahmt wurden.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16. Mai 2013
vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013
mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat
zustimmungspflichtig.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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