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Barbara John zum NSU-Verfahren: "Anklageschrift hätte an den Anfang des Prozesses gehört"

Geschrieben am 15-05-2013

Bonn (ots) - Bonn/München, 15. Mai 2013 - Barbara John, Ombudsfrau
der Bundesregierung für die Angehörigen der NSU-Opfer, hat sich über
den späten Zeitpunkt der Anklageverlesung gegen Beate Zschäpe und die
vier anderen mutmaßlichen Täter enttäuscht gezeigt: "Wir fanden alle,
dass die Anklageschrift eigentlich an den Anfang eines solchen
Prozesses gehört hätte, damit diese enormen, diese fürchterlichen
Taten, diese Verrohtheit, die sich da spiegelt, gleich da ist wenn
die Angeklagte den Raum betritt", sagte sie im PHOENIX-Interview.
John betonte in diesem Zusammenhang die emotionale Belastung der
Angehörigen, für die durch die Verlesung "alles noch mal in die
Gegenwart zurück geholt worden" sei. Zur Aufarbeitung müsse deshalb
trotz Zschäpes Schweigen ein Abschluss gefunden, "Recht gesprochen"
und "eine individuelle Schuld dargelegt werden".

Im Bezug auf die vermeintlichen Ermittlungspannen des
Verfassungsschutzes wies John außerdem darauf hin, dass diese "im
Gerichtssaal keine Rolle" spielten. John machte aber gleichzeitig
deutlich, dass "die Politik gefragt" sei und "irgendjemand
Konsequenzen ziehen" müsse.



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Telefon: 0228 / 9584 190
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