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CDU/CSU und FDP lobbyieren mit RWE für Comeback vorsintflutlicher Nachtspeicherheizungen in Wohn- und Schlafzimmern

Geschrieben am 14-05-2013

Berlin (ots) - Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV)
offenbart mangelnden Willen der Bundesregierung zur Energiewende -
Gebäudebestand wird nicht adressiert - Historische Heizkessel sorgen
weiter für warme Keller statt für warme Wohnräume

Berlin, 14.5.2013: Das Scheitern der Bundesregierung auf dem Feld
der Energieeffizienz nimmt zum Ende der Legislaturperiode groteske
Züge an. Wenn am morgigen Mittwoch der Bundestags-Bauausschuss zur
letzten Beratung der geplanten Novelle der Energieeinsparverordnung
(EnEV) zusammentritt, wird es möglicherweise nicht nur keinen
Fortschritt auf einem der wichtigsten Felder des Klimaschutzes geben,
sondern einen eklatanten Rückschritt. Die Regierungsfraktionen sind
angetreten, einem technischen Fossil aus der Frühzeit der
Bundesrepublik zu einem Comeback zu verhelfen: Der
Nachspeicherheizung - seit Jahrzehnten der Inbegriff einer
ineffizienten Raumheizung, Klimakiller, weil vorzugsweise mit
Braunkohlestrom befeuert und nebenbei in älteren Baureihen eine
schwer zu entsorgende Asbestschleuder. Auf Antrag der Fraktionen von
CDU/CSU und FDP (Ausschussdrucksache 17(50)550) soll der bisherige
Paragraf 10a der Verordnung gestrichen werden, der 2009 von der
großen Koalition eingeführt wurde und die schrittweise
Außerbetriebnahme elektrischer Nachtspeicherheizungen regelt.

"Auf in die sechziger Jahre!", kommentiert Cornelia Ziehm, die
Leiterin Klimaschutz und Energiewende der Deutschen Umwelthilfe e. V.
(DUH), den entsprechenden Änderungsantrag: "Wir fordern den Bundestag
auf, diesem Lobbycoup nicht zu folgen und der virtuosen
Uminterpretation der vorsintflutlichen Heiztechnik zu einem
virtuellen Element der Energiewende nicht auf den Leim zu gehen".
Mitte April hatte ein RWE-Vertreter anlässlich der Anhörung zur
EnEV-Novelle im Bauausschuss Nachtspeicherheizungen zu "virtuell
verteilten Mikro-Speichern zur besseren Integration von
fluktuierendem Strom aus regenerativen Energien" umgedichtet. Nun
will die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit anscheinend eins zu eins
umsetzen, was der Essener Energiekonzern wünscht.

Tatsächlich ist der derzeitige Bestand von etwa 1,6 Millionen
Nachspeicherheizungen in Deutschland verantwortlich für eine
gewaltige Stromverschwendung von 10 bis 15 Terawattstunden (TWh) -
das entspricht rund zwei bis drei Prozent des nationalen
Strombedarfs. Dass sie den aufgrund von Netzengpässen abgeregelten
Strom aus Erneuerbaren Energien (2011: 0,42 TWh) aufnehmen, ist im
Vergleich zu anderen Optionen (Wärmepumpen, stromgeführte KWK) weiter
ineffektiv und längst nicht immer möglich. Im Gegenteil:
Nachtspeicherheizungen brauchen vor allem im Winter Strom, auch wenn
bei Höchstlast kein Wind weht. Sie werden dann zu einer
Zusatzbelastung für das Stromsystem, wie man in Frankreich mit einer
großen Zahl von Stromheizungen bei jedem strengen winterlichen Frost
beobachten kann. "Nachtspeicherheizungen wurden in Deutschland in den
sechziger und Anfang der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts
eingeführt, um überschüssigen Atom- und Braunkohlestrom zu verheizen.
Auch in Zukunft würden sie wohl eher zu einer höheren Auslastung
klimaschädlicher RWE-Braunkohlekraftwerke im Winter dienen", erklärte
Ziehm. "Es bleibt dabei: Ineffiziente, asbesthaltige Heizungen
gehören nicht in Schlaf- und Wohnzimmer".

Ziehm verwies darauf, dass die Novelle der
Energieeinsparverordnung bezeichnenderweise den Wohnungsbestand gar
nicht erst in den Blick nehme und damit einen für das Gelingen der
Energiewende essentiellen Bereich einfach ausblende. So könnten bis
zu 35 Jahre alte, historische Heizkessel weiter Keller statt
Wohnungen heizen, weil "Klimaschutz im Bauministerium offensichtlich
bis heute ein Fremdwort geblieben ist". Zuletzt hatte die EnEV in der
Version des Jahres 2004 Hausbesitzer dazu verpflichtet, ineffiziente
Heizkessel der Baujahre 1978 und früher bis 2006 auszutauschen.
Bundesbauminister Ramsauer (CSU) weigert sich nun konsequent, den
Austausch völlig veralteter Heizungsanlagen etwa der Jahre bis 1985
aus den Wohngebäuden fortzuführen.

Das in ihrem Energiekonzept von 2010 verkündete Ziel der
Bundesregierung, bis 2050 einen "nahezu klimaneutralen
Gebäudebestand" zu erreichen, rückt nach Überzeugung der DUH mit dem
vorliegenden EnEV-Entwurf in immer weitere Ferne. Der Gebäudesektor
trägt aber rund 40 Prozent zum nationalen Energieverbrauch und etwa
ein Drittel zu den Emissionen des Treibhausgases CO2 in Deutschland
bei. 78 Prozent der Heizungsanlagen erreichen nicht den aktuellen
Stand der Technik und heizen das Klima unnötig auf.



Pressekontakt:
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Tel.: 0302400867-0; Mobil: 016094182496; E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel.: 0302400867-0; Mobil: 01715660577; E-Mail: rosenkranz@duh.de


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