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Lücken im Standortauswahlgesetz gefährden politische Einigung über neue Endlagersuche

Geschrieben am 26-04-2013

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DUH-Stellungnahme
http://ots.de/RAcHQ
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Berlin (ots) - Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fürchtet erneuten Startvorteil für Salzstock
Gorleben

Der am vergangenen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedete
Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Endlagersuche für
hochradioaktiven Atommüll enthält gravierende Lücken. Nach wie vor
fehlt darin eine Regelung, die die Endlagerung hoch radioaktiver
Abfälle im Ausland ausschließt. Auch in finanzieller Hinsicht legt
der Gesetzentwurf erneut einen "Startvorteil" für den Salzstock
Gorleben nahe. Insgesamt begründet der Entwurf für ein
Standortauswahlgesetz (StandAG) ernsthafte Zweifel, ob auf seiner
Grundlage tatsächlich die von der Politik versprochene transparente
und ergebnisoffene Endlagersuche möglich wird. Darüber hinaus droht
auch noch die als "vertrauensbildende Maßnahme" angekündigte
Umlenkung der verbliebenen Castortransporte aus dem Ausland vom
Zwischenlager Gorleben auf andere Standorte außerhalb Niedersachsens
an der geltenden Rechtslage und dem für eine Änderung notwendigen
Zeitbedarf zu scheitern. Das sind die zentralen Ergebnisse einer
ersten juristischen Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Deutsche
Umwelthilfe e.V. (DUH).

Im Ergebnis der Analyse stehe auch die politische Einigung
zwischen Bund, Ländern und den Fraktionen von Union, SPD, FDP und
Grünen im Bundestag auf der Kippe, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer
Michael Spielmann: "Wer den von beiden großen politischen Lagern
beschworenen historischen Durchbruch bei der Endlagersuche in
Deutschland wirklich will, darf sich angesichts der Vorgeschichte
nicht dem Verdacht aussetzen, mit verdeckten Karten zu spielen,"
sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann. Dabei komme es gar
nicht darauf an, ob die Bundesregierung bewusst ein mangelhaftes
Gesetz in den Bundestag einbringen wolle oder ob die Regelungslücken
lediglich der "offensichtlichen Hektik des Gesetzgebungsverfahrens"
geschuldet sei. Gerade bei der Frage der Entlastung Niedersachsens
von weiteren Castortransporten nach Gorleben habe die Politik bislang
erkennbar zu viel versprochen. "Jetzt besteht die reale Gefahr, dass
es am Ende dann doch wieder auf Gorleben hinauslaufen könnte",
erklärte Spielmann.

Für die Umlenkung der verbleibenden Castorrücktransporte aus
Frankreich und England in andere so genannte standortnahe
Zwischenlager kommt es nicht auf die Aufnahmebereitschaft anderer
Bundesländer an. Denn Anlagenbetreiber sind die
Energieversorgungsunternehmen. Diese müssten verpflichtet werden, auf
ihre grundsätzliche Einlagerungsgenehmigung im Zwischenlager Gorleben
zu verzichten und entsprechende Änderungsanträge für die dann
vereinbarten Ziellager zu stellen. Voraussichtlich würde das zudem
nicht ohne technische Umrüstungen abgehen. "Gleichwohl enthält sich
der Gesetzentwurf jeglicher Regelung zu dieser Problematik. Selbst
wenn die Betreiber alternativer Zwischenlager unmittelbar gezwungen
würden, die erforderlichen Änderungsanträge zu stellen und diese
genehmigungsfähig wären, wäre damit keineswegs automatisch ein
Transportstopp nach Gorleben sichergestellt. Denn
Genehmigungsverfahren und technische Umrüstung würden Jahre in
Anspruch nehmen. Mit Frankreich und Großbritannien vereinbarte
Rückführungszeiträume wären voraussichtlich nicht einzuhalten und
müssten jetzt neu verhandelt werden", erläuterte Rechtsanwältin
Cornelia Ziehm, die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH und
Autorin der DUH-Analyse des Gesetzentwurfs. Für das Zwischenlager
Brunsbüttel, das als favorisierter Standort für Atommüll aus
Sellafield diskutiert wird, gebe es zudem ein laufendes, von der
Firma Vattenfall beantragtes Änderungsverfahren aus Gründen des
Terrorschutzes. Sollte dieser Umbau genehmigt werden, stünden nur
noch maximal 14 Standplätze für Castor-Behälter zur Verfügung, bei
allein 21 Rücktransporten aus Großbritannien.

Ziehm fürchtet auch, dass die erneute Weigerung von
Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU), den Atommüllexport im
Gesetz unmissverständlich festzuschreiben, Rückwirkungen haben werde
auf die Bereitschaft maßgeblicher Akteure, in Deutschland tatsächlich
in ein zielgerichtetes Such- und Auswahlverfahren einzutreten.

Außerdem ist die Finanzierung der künftigen Endlagersuche im vom
Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf nicht abschließend
geregelt. Dies soll nun bis zur endgültigen Verabschiedung geschehen.
Zwar sei sich die Politik derzeit einig, dass die Stromversorger für
die voraussichtlichen Milliardenkosten aufkommen sollen. Doch ob sich
dies angesichts des massiven Widerstands der Atomkraftwerksbetreiber
realisieren lasse, stehe in den Sternen. Ziehm: "Es ist schwer
nachvollziehbar, warum nun binnen Wochen gelingen soll, was während
der seit eineinhalb Jahre andauernden Verhandlungen zwischen Bund und
Ländern offenbar nicht erreicht wurde." Fragen werfen aber auch die
für den Salzstock Gorleben veranschlagten so genannten
"Offenhaltungskosten" auf, die sich im Gesetzentwurf binnen weniger
Tage von 20 auf 30 Millionen Euro jährlich erhöht hatten. Bis 2010,
während des zehn Jahre zuvor ausgehandelten Gorleben-Moratoriums,
waren sogar deutlich weniger als 20 Millionen Euro pro Jahr für die
Absicherung des Salzstocks angefallen. Die sprunghafte Erhöhung werde
im Gesetzentwurf nicht begründet und werfe die Frage auf, was in den
kommenden 15 Jahren in Gorleben wirklich geplant ist, erklärte Ziehm.
Als verstörend bezeichnete sie eine weitere überraschende Änderung im
Gesetzentwurf, wonach künftig Enteignungen im Zusammenhang mit der
Endlagersuche nicht länger nur dann möglich sein sollen, wenn dies
zur Durchführung von Erkundungsmaßnahmen notwendig sei, sondern auch
zum Zwecke der "Offenhaltung". Damit wären nach dem Wortlaut des
Gesetzes unmittelbar Enteignungen im Rahmen des Offenhaltungsbetriebs
von Gorleben zulässig.

Spielmann erinnerte daran, dass die DUH den grundsätzlichen
Anspruch der beiden großen politischen Lager stets begrüßt habe, vor
der Bundestagswahl im Herbst zu einer Einigung über eine neue
Endlagersuche zu kommen. Unabdingbare Voraussetzung sei aber ein
seriöses Vorgehen und die Vermeidung auch nur des Anscheins, dem
Salzstock Gorleben solle erneut ein Startvorteil verschaffte werden.
Spielmann: "Der nun vorgelegte Gesetzentwurf ist lückenhaft und wurde
erkennbar mit heißer Nadel gestrickt. Er genügt dieser Voraussetzung
nicht und bedroht die Glaubwürdigkeit des Einigungsprozesses."

Die DUH Stellungnahme zum Standortauswahlgesetz (StandAG) finden
Sie unter: http://l.duh.de/2i4jw



Pressekontakt:
Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 0302400867-0;
Mobil: 016090914431; E-Mail: spielmann@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0;
Mobil: 016094182496; E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 0302400867-0;
Mobil: 01715660577; E-Mail: rosenkranz@duh.de


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