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Deutsche Umwelthilfe gewinnt gegen Dosenhersteller: Getränkedosen sind nicht "grün"

Geschrieben am 25-04-2013

Berlin (ots) - Pressemitteilung

Landgericht Düsseldorf bestätigt Verbrauchertäuschung durch Ball
Packaging Berlin, 25.4.2013: Getränkedosen sind nicht "grün". So
lautet das heutige Urteil des Landgerichts Düsseldorf im Rechtsstreit
zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Dosenhersteller
Ball Packaging (AZ 37 O 90/12). Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation hatte am 12. Juli 2012 Klage gegen das
Unternehmen wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Nach Auffassung
der DUH führte eine Werbekampagne des Dosenherstellers zur
angeblichen Umweltfreundlichkeit der Getränkedose Verbraucher
systematisch in die Irre. Durch den Aufdruck "Die Dose ist grün."
direkt auf der Dose sollte der Eindruck entstehen, Getränkedosen
seien ein umweltfreundliches und ökologisch verträgliches Produkt.
Das Gericht gab der DUH in seinem Urteil Recht und untersagt Ball
Packaging die Wiederholung der irreführenden Behauptung.

"Mit diesem erneut gescheiterten Versuch der Verbrauchertäuschung
hat die Dosenindustrie ihren letzten Rest an Glaubwürdigkeit
verspielt. Die Umweltauswirkungen von Getränkedosen sind deutlich
höher als die von umweltfreundlichen Mehrwegflaschen - trotz hoher
Rücklaufquoten durch das Einwegpfandsystem. Der Verbraucher ist gut
beraten, seine Schlüsse aus diesem erfreulich klaren Urteil des
Landgerichtes Düsseldorf zu ziehen und Getränke in Alu- und
Weißblechdosen zu meiden", erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.

Bereits im September 2010 hatte der Dosenproduzent Ball Packaging
irreführende Aussagen zur angeblichen Umweltfreundlichkeit von
Getränkedosen zurücknehmen müssen. Damals vertrat das Unternehmen
nach einer selbst in Auftrag gegebenen Studie die Meinung, dass
Getränkedosen auch unter ökologischen Gesichtspunkten auf Augenhöhe
mit Mehrweggebinden seien. Mit der Unterzeichnung einer
Unterlassungserklärung gestand Ball Packaging ein, dass diese
Behauptung in der Realität nicht haltbar ist.

Discounter und Dosenlobbyisten erhoffen sich durch die
"herbeigeredete ökologische Heiligsprechung" und gleichzeitige
Wiedereinlistung der Getränkedose hohe Gewinne. "Vor der Einführung
des Pflichtpfandes war Deutschland einer der wichtigsten Märkte
Europas. Acht Milliarden Dosen wurden hier jährlich verkauft. Heute
sind es nur noch 1,4 Milliarden Dosen", erklärt der
DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Er weist
darauf hin, dass in Dosen kleinere Getränkeportionen zu deutlich
höheren Preisen verkauft werden als in Flaschen mit größeren
Füllvolumen. Es passe gut ins Bild, dass der Getränkekonzern Coca
Cola aktuell in deutschen Supermärkten eine neue Dose mit nur noch
150 Milliliter Inhalt anbiete. Dabei führt die zunehmende
Verkleinerung von Getränkeverpackungen tendenziell zu höheren
Materialverbräuchen, weil sich das Verhältnis von Verpackungsmenge
und Füllgut verschlechtert.

Die Getränkedose bleibt nach dem Gerichtsurteil was sie ist: eine
unökologische Getränkeverpackung. Sie ist bereits nach einmaliger
Benutzung Abfall, erfordert besonders viel Energie zur Herstellung
und wird durch wenige zentralisierte Abfüllanlagen über besonders
lange Entfernungen transportiert. "Dass Dosenhersteller versuchen,
ihre Produkte grün zu färben, ist dreist. Aber es passt in die Zeit,
denn die Umweltverträglichkeit eines Produkts ist zu einem Maßstab
bei der Kaufentscheidung geworden. Das ruft Trickser und Täuscher auf
den Plan, wie ich in den vergangenen Jahren vermehrt feststellen
musste", erklärt Dr. Remo Klinger von der auf Umweltrecht
spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Geulen & Klinger, der die DUH
in der juristischen Auseinandersetzung vertrat.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel.: 030 2400867-0, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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