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Rheinische Post: Millionenstrafe für die NRW-FDP

Geschrieben am 25-04-2013

Düsseldorf (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der
FDP gegen die von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verhängte
Millionenstrafe teilweise zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit des
Sanktionsbescheides bestätigt. Dies berichtet die in Düsseldorf
erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf
das Gericht in Leipzig. Demnach kommt auf die Partei nach jahrelangem
juristischem Tauziehen eine Millionenstrafe wegen Verstoßes gegen das
Parteiengesetz zu. So müssen auch die seinerzeit gewährten Mittel zur
Parteifinanzierung zurückerstattet werden. Nach Auskunft einer
Gerichtssprecherin, die sich auf die mündliche Urteilsbegründung
bezieht, muss die FDP in jedem Fall noch zwei Millionen Euro Strafe
zahlen. Über den restlichen Betrag von rund 1,4 Millionen Euro müsse
dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
verhandelt werden. Dabei sei zu prüfen, ob die vor Jahren
eingereichte Selbstanzeige der FDP wegen unkorrekt verbuchte
Parteispenden den rechtlichen Vorgaben entsprochen habe. In dem
soeben bekannt gewordenen Urteil (BVerwG 6 C 5.12 ) heißt es: "Das
Bundesverwaltungsgericht ist im Ergebnis der Auffassung der
Vorinstanz gefolgt, dass keine andere Entscheidung als die Rücknahme
der Bewilligungsbescheide in Betracht gekommen wäre."

Der Hintergrund: Der damalige FDP-Landesvorsitzende Jürgen
Möllemann soll für seine Partei im Zeitraum 1996 bis 2002 Bar- und
Sachspenden in Höhe von 2,2 Millionen geleistet haben, wobei die
Spenderangaben aber fingiert waren. Lammert hatte deshalb eine
Strafe von 4,3 Millionen Euro festgesetzt. Vor dem
Bundesverwaltungsgericht ging es jetzt noch um rund 3,4 Millionen
Euro, da die FDP zuvor bereits Zahlungen vorgenommen hatte.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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