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Rheinische Post: Kommentar: Steuerpflicht gilt für alle

Geschrieben am 21-04-2013

Düsseldorf (ots) - Wieder hat es einen Prominenten erwischt. Wenn
es stimmt, dass Bayern-Präsident Uli Hoeneß Geld am Fiskus vorbei auf
einem Konto in der Schweiz gehortet hat, muss er sich dafür vor der
Justiz verantworten. Dass er teilweise begründet gegen überhöhte
Steuersätze wettert, entschuldigt ihn nicht. Jeder hat das Recht, ein
Hochsteuerland zu verlassen und in einen anderen Staat auszuwandern.
Solange ein Steuerpflichtiger die öffentlichen Güter eines Landes wie
Verkehrsinfrastruktur, Polizei, Verteidigung oder Schulsystem in
Anspruch nimmt, muss er dafür auch seinen Beitrag in Form von Steuern
zahlen. Das gilt für Hoeneß wie für jeden anderen Vermögenden auch.
Offenbar hat der Bayern-Präsident darauf gehofft, in den Genuss des
Steuerabkommens mit der Schweiz zu kommen. Wie kaum ein anderer Fall
legt die neue Steueraffäre die Schwächen dieses Abkommens bloß. Es
darf hinsichtlich der Steuerpflicht, gerade für Erträge der
Vergangenheit, keine Zweiklassen-Gesellschaft geben, wonach die einen
brav ihre Steuern zahlen, die anderen für die gehorteten Millionen
einen hohen Steuerrabatt erhalten. Da legen die Sozialdemokraten, die
manchmal gar nicht genug Steuern eintreiben können, zu Recht ihren
Finger in die Wunde. Andererseits ist das kein Freibrief, jede
pragmatische Übereinkunft mit Ländern abzulehnen, die bislang allzu
gern Steuersündern eine Zuflucht geboten haben. Denn die Welt ist
nach der Finanzkrise in Bewegung geraten. Länder wie die Schweiz oder
Luxemburg wollen sich vom Vorwurf reinwaschen, Beihilfe zur
Steuerhinterziehung zu leisten. Das sollten Hochsteuerländer wie
Deutschland, Frankreich oder die USA anerkennen. Auf Dauer wird man
die Steuerflüchtlinge mit CDs und Selbstanzeigen nicht beeindrucken
können. Sie werden andere Wege finden, ihr Geld beiseite zu schaffen.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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