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Schwäbische Zeitung: Im Zweifel für den Angeklagten - Kommentar

Geschrieben am 21-04-2013

Ravensburg (ots) - Die Auszeichnung Daniel Cohn-Bendits mit dem
Theodor-Heuss-Preis für seine Verdienste um die Demokratie ist
angemessen. Seine Aussagen in den 70er- und 80er-Jahren zu
Intimitäten mit Kindern bleiben nichtsdestotrotz unerträglich.
Allerdings gibt es keinen Beweis, dass es je zu sexuellen Kontakten
zwischen Cohn-Bendit und Kindern gekommen ist. Außerdem hat der
ehemalige Apo-Politiker sich von den Aussagen distanziert. Die Eltern
und die von ihm betreuten Kinder haben ihn von jeglichem Verdacht
freigesprochen. So gilt im Leben wie vor Gericht: Im Zweifel für den
Angeklagten.

Dass CDU und FDP die Preisverleihung in den vergangenen Wochen
kritisierten, war wichtig. Allerdings war der Versuch der
Landtagsopposition, Cohn-Bendits politischen Weggefährten,
Ministerpräsident Winfried Kretschmann, durch den Vorgang zu
beschädigen, durchsichtig und billig. Eine solche parteipolitische
Taktikerei hat dieses hochsensible Thema nicht verdient.



Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion@schwaebische-zeitung.de


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