(Registrieren)

DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 11-04-2013

DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

11.04.2013 / 15:12

---------------------------------------------------------------------

WMF Württembergische Metallwarenfabrik
Aktiengesellschaft

Geislingen an der Steige

ISIN DE0007803009 und DE0007803033
WKN 780300 und 780303


Einladung zur 130. Ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am 22. Mai 2013 um 10.30 Uhr (MESZ)

im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal,
Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart
stattfindenden 130. Ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit
Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten
Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012


Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen.


Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wmf-group.com/hauptversammlung zugänglich und
liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der Steige zu den üblichen
Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.


2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft von
EUR 14.000.000,00 wie folgt zu verwenden:


Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00

je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 13.955.468,00

Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines EUR 44.532,00.
Betrages von


Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß
§ 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien
erworben oder eigene Aktien veräußert werden. In diesem Fall
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend geänderter
Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur
Abstimmung gestellt, der unverändert eine Ausschüttung von EUR
1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.


3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.


4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.


5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013


Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung
Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.


6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat


Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2013 endet
gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 2 der
Satzung der Gesellschaft die Amtszeit der beiden mit Beschluss
der Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 gewählten
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Prof. Stefan Feuerstein
und Dr. Bertram Kandziora. Ebenso endet die Amtszeit der mit
Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 9. Oktober 2012 bestellten
Aufsichtsratsmitglieder Johannes P. Huth, Peer Heinz Alfred
Knauer, Christian Ollig und Frau Silke Christina Scheiber. Aus
diesem Grund ist eine Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder
der Anteilseigner erforderlich.


Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden bereits am
23. April 2013 durch die Arbeitnehmer nach den Bestimmungen
des Mitbestimmungsgesetzes und der entsprechenden
Wahlverordnung mit Wirkung ab Beendigung der Ordentlichen
Hauptversammlung 2013 gewählt.


Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG und § 7 Abs. 1
Satz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und
sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Bei der Wahl der Anteilseignervertreter ist die
Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden.


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a)
bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 22. Mai 2013 zu Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
wählen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Bestellung
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in
dem ihre Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.


a) Johannes P. Huth, Partner bei der KKR Management
LLC und Vorsitzender des Exekutivausschusses der Kohlberg
Kravis Roberts & Co. Partners LLP., London/Großbritannien


Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:



- KION Holding 1 GmbH, Wiesbaden (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)


- KION Group GmbH, Wiesbaden (Mitglied des
Aufsichtsrats)


- KKR & Co. Limited, London/Großbritannien (Direktor)


- NXP BV, AG Eindhoven/Niederlande (stv. Vorsitzender
des Aufsichtsrats)


- ProSieben Sat 1 Media AG, Unterföhring (stv.
Vorsitzender des Aufsichtsrats)


- Wild Flavors GmbH, Zug/Schweiz (Mitglied des
Verwaltungsrats)


Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:


Die KKR Management LLC, bei der Herr Huth Partner ist, gilt
als wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär der
Gesellschaft. Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners
LLP, bei der Herr Huth Vorsitzender des Exekutivausschusses
ist, berät ihre indirekte Muttergesellschaft Kohlberg Kravis
Roberts & Co. L. P., die wiederum die KKR European Fund III,
Limited Partnership berät. Die KKR European Fund III,
Limited Partnership gilt als wesentlich an der Gesellschaft
beteiligter Aktionär der Gesellschaft.



b) Prof. Stefan Feuerstein, Vizepräsident des
Verwaltungsrats der Unimo Real Estate Management AG, Zug
(Schweiz)


Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:



- Electronic Partner SE, Düsseldorf (Mitglied des
Verwaltungsrats)


- NORDWEST HANDEL AG, Hagen (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)


- Zur Rose AG, Steckborn/Schweiz (Präsident des
Verwaltungsrats)


- Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)


Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:


Herr Prof. Feuerstein steht in keiner persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.



c) Dr. Bertram Kandziora, Vorstandsvorsitzender der
Stihl AG, Winnenden


Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:



- Andreas Stihl Kereskedelmi Kft., Biatorbágy/Ungarn
(Mitglied des Aufsichtsrats)


- Andreas Stihl Power Tools (Qingdao) Co. Ltd.,
Qingdao/China (Vorsitzender des Verwaltungsrats)


- OOO Andreas Stihl Marketing, St.
Petersburg/Russland (Mitglied im Direktorenrat)


- Taicang Andreas Stihl Powertools Co. Ltd., Taicang
City/China (Mitglied des Aufsichtsrats)


- Zama Corporation Ltd., Hongkong (Vorsitzender des
Verwaltungsrats)


- Zama Japan Co. Ltd., Hachimantai-shi/Japan
(Direktor)


- Guang Dong Zama Precision Industry Co. Ltd., Shen
Zhen/China (Vorsitzender des Verwaltungsrats)


Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:


Herr Dr. Kandziora steht in keiner persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, den Organen
der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.



d) Peer Heinz Alfred Knauer, Diplom-Kaufmann und
selbständiger Unternehmer, Düsseldorf


Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:



- Versatel GmbH, Berlin (stv. Vorsitzender des
Beirats)


- Novotergum AG, Mühlheim an der Ruhr (stv.
Vorsitzender des Aufsichtsrats)


Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:


Herr Knauer ist Geschäftsführer und
Mitgesellschafter von Zwischenholding-Gesellschaften, die
unmittelbar bzw. mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an
einem von der KKR European Fund III, Limited Partnership
kontrollierten Unternehmen halten. Die KKR European Fund
III, Limited Partnership gilt als wesentlich an der
Gesellschaft beteiligter Aktionär der Gesellschaft.



e) Christian Ollig, Partner bei der Kohlberg Kravis
Roberts & Co. Partners LLP, London/Großbritannien


Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:



- WILD Flavors GmbH, Zug/Schweiz (Mitglied des
Beirats)


- U.N.Ro-Ro isletmeleri A.S., Istanbul/Türkei
(Mitglied des Verwaltungsrats)


Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:


Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners LLP, bei der Herr
Ollig Partner ist, berät ihre indirekte Muttergesellschaft
Kohlberg Kravis Roberts & Co. L. P., die wiederum die KKR
European Fund III, Limited Partnership berät. Die KKR
European Fund III, Limited Partnership gilt als wesentlich
an der Gesellschaft beteiligter Aktionär der Gesellschaft.



f) Silke Christina Scheiber, Partnerin bei KKR
Management LLC und bei der Kohlberg Kravis Roberts & Co.
Partners LLP, London/Großbritannien


Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:



- KION Group GmbH, Wiesbaden (Mitglied des
Aufsichtsrats)


- KION Holding 1 GmbH, Wiesbaden (Mitglied des
Aufsichtsrats)


- S.I.F. SOCIETE D'INVESTISSEMENT FAMILIALE, Limited,
Nanterre/Frankreich (Mitglied des Aufsichtsrats)


- Jungbunzlauer Holding AG, Basel/Schweiz (Mitglied
des Verwaltungsrats)


Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher
Corporate Governance Kodex:


Die KKR Management LLC, bei der Frau Scheiber Partnerin ist,
gilt als wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär
der Gesellschaft. Die Kohlberg Kravis Roberts & Co. Partners
LLP, bei der Frau Scheiber Partnerin ist, berät ihre
indirekte Muttergesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co.
L. P., die wiederum die KKR European Fund III, Limited
Partnership berät. Die KKR European Fund III, Limited
Partnership gilt als wesentlich an der Gesellschaft
beteiligter Aktionär der Gesellschaft.



Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen. Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Johannes P. Huth als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.


7. Beschluss über die Änderung von § 1 Abs. 1 Satz 2
der Satzung (Firma)


Die vollständige Firma der Gesellschaft lautet bisher 'WMF
Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft'. In der
Öffentlichkeit wird für die Gesellschaft aber fast
ausschließlich die Bezeichnung 'WMF AG' oder schlicht die
Marke 'WMF' verwendet. Aus diesem Grund und im Hinblick auf
die weitere Internationalisierung der Geschäftstätigkeit soll
die Firma der Gesellschaft vereinfacht werden.


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, den folgenden
Beschluss zu fassen:


§ 1 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu
gefasst:


'Sie führt die Firma: WMF AG.'


8. Beschlussfassung über die Änderung von § 6 Abs. 2
und 3 der Satzung (zustimmungspflichtige Geschäfte)


Nach § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG hat die Satzung oder der
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu bestimmen, dass bestimmte
Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen
werden dürfen. Aus Gründen der Flexibilität und
Praktikabilität ist die Bestimmung zustimmungspflichtiger
Geschäfte durch den Aufsichtsrat vorteilhafter als eine
Regelung in der Satzung. Aus diesem Grund sollen die
entsprechenden Bestimmungen in § 6 Abs. 2 und 3 der Satzung
angepasst und die zustimmungspflichtigen Geschäfte zukünftig
vom Aufsichtsrat bestimmt werden.


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:


a) § 6 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:


'Der Aufsichtsrat hat zu bestimmen, dass bestimmte Arten von
Geschäften, insbesondere


(I) solche, die die Vermögens-, Finanz- oder
Ertragslage der Gesellschaft oder Risikoexposition der
Gesellschaft grundlegend verändern, und


(II) Gründung, Erwerb, Veräußerung oder Auflösung
von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen ab einer
vom Aufsichtsrat festzulegenden Grenze



seiner Zustimmung bedürfen. Der Aufsichtsrat kann
widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von
Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne
Geschäft bestimmten Bestimmungen genügt, im Voraus
erteilen.'


b) Der bisherige § 6 Abs. 3 der Satzung entfällt
vollständig.



9. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der
Satzung (Bekanntmachungen)


Gemäß § 4 der Satzung erfolgen die Bekanntmachungen der Gesellschaft
durch den elektronischen Bundesanzeiger. Am 1. April 2012 wurde der
'elektronische Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger' umbenannt. Die
Satzung der Gesellschaft soll daher entsprechend angepasst werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den folgenden Beschluss zu
fassen:

§ 4 der Satzung (Bekanntmachungen) wird geändert und wie folgt neu
gefasst:

'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.'

***

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und
Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter
Adresse der Anmeldestelle in deutscher oder englischer Sprache
anmelden:

WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Productions
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 - 12012 86045
E-Mail: WP.HV@xchanging.com

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch eine
in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) und somit
auf den 01. Mai 2013, 0.00 Uhr (MESZ) zu beziehen und muss der
Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens 15. Mai 2013, 24.00 Uhr
(MESZ) unter obiger Adresse zugegangen sein.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre
depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre,
die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur
Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts
weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank
vorgenommen.

Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und (im Falle der
Stammaktionäre:) des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag
erworben haben, können - unbeschadet der Möglichkeit von
Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber
- somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
evtl. Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an
der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen
sonstigen Dritten, auszuüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform (§ 126b
BGB) zu erfolgen; § 135 AktG bleibt unberührt. Für den Fall, dass ein
Aktionär mehr als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder
mehrere von den bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft
zurückgewiesen werden. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung
den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach
der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass
Aktionäre eine eigene Vollmacht in Textform ausstellen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
vorab durch rechtzeitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft an
folgende Adresse erfolgen:

WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen an der Steige
Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51
E-Mail: finanzen@wmf.de

Am Tag der Hauptversammlung steht dafür die Ein- und Auslasskontrolle
zur Hauptversammlung im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle,
Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, Stuttgart zur Verfügung.

Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den
Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8
AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten,
bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in §
135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über die Form der Vollmacht
abzustimmen.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen
fest: Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das Stimmrecht
nur nach Maßgabe erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der
Tagesordnung ausüben. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht
möglich. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher
Weisungen kann - abgesehen von der Vollmachtserteilung während der
Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird - ausschließlich das
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und
Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit
Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten (mit
Weisungen) für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaften müssen -
sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung unter
Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung
gestellt wird, erteilt werden - bei der Gesellschaft bis spätestens
21. Mai 2013, 12.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehend genannten Adresse
eingehen:

WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen an der Steige
Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51
E-Mail: finanzen@wmf.de

Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf der
Eintrittskarte mit Vollmachtsformular.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127 und § 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
das entspricht 195.313 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der WMF
Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft zu richten und
muss der Gesellschaft spätestens am 21. April 2013, 24:00 Uhr (MESZ)
zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an folgende
Adresse:

WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen an der Steige

Wird das Verlangen in einer die Schriftform ersetzenden elektronischen
Form (§§ 126a, 126 Abs. 3 BGB) übermittelt, hat der Aktionär dem
Verlangen seinen Namen hinzuzufügen und das elektronische Dokument mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
zu versehen und an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

finanzen@wmf.de

Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens seit dem 22.
Februar 2013, 0.00 Uhr (MEZ), Inhaber der Aktien sind (vgl. § 122 Abs.
2 Satz 1 AktG i. V. m. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG).
Bei der Berechnung der Vorbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.wmf-group.com/hauptversammlung bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die

WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen an der Steige
Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51
E-Mail: finanzen@wmf.de

zu richten.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
zu den Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen werden nach ihrem
Eingang unter der Internetadresse
http://www.wmf-group.com/hauptversammlung veröffentlicht, wenn und
soweit sie bis zum 7. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), bei der oben
genannten Adresse eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund
besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache
zu stellen.

Weitergehende Erläuterungen

Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich unter der
Internetadresse http://www.wmf-group.com/hauptversammlung.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Gemäß § 124a AktG sind diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wmf-group.com/hauptversammlung zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung (Angabe gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG)

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 35.840.000 Euro und ist eingeteilt in 14
Mio. nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie, davon 4.666.600 Vorzugsaktien
sowie 9.333.400 Stammaktien. Jede Stammaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme, die Vorzugsaktien gewähren außer in den
gesetzlich geregelten Fällen kein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte entspricht der Gesamtzahl der Stammaktien der Gesellschaft
und beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
9.333.400.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 18.504 eigene Stammaktien, aus denen der Gesellschaft
gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der
Einberufung beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien
demzufolge 9.314.896. Die Anzahl der Stimmrechte kann sich bis zur
Hauptversammlung durch Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien noch
verändern.

Geislingen an der Steige, im April 2013

Der Vorstand






---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------


Sprache: Deutsch
Unternehmen: WMF Württembergische Metallwarenfabrik
Eberhardstraße
73312 Geislingen
Deutschland
Telefon: +49 7331 258385
Fax: +49 7331 258051
E-Mail: finanzen@wmf.de
Internet: http://www.wmf-group.com
ISIN: DE0007803009
WKN: 780300, 780303
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------
206856 11.04.2013


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

457436

weitere Artikel:
  • DGAP-PVR: Brenntag AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Brenntag AG 11.04.2013 15:11 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- 1) Artisan Partners Limited Partnership, Milwaukee, Wisconsin, USA, hat uns gemäß § 21, Abs. 1 WpHG am 09. April 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechts-anteil an der Brenntag AG, Stinnes-Platz 1, 45472 Mülheim an der Ruhr, Deutschland am 05. April 2013 mehr...

  • DGAP-PVR: Brenntag AG: Release according to Article 26, Section 1 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide distribution Brenntag AG 11.04.2013 15:11 Dissemination of a Voting Rights Announcement, transmitted by DGAP - a company of EquityStory AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. --------------------------------------------------------------------------- 1) On April 9, 2013, Artisan Partners Limited Partnership, Milwaukee, Wisconsin, USA, has informed us according to Article 21, Section 1 of the WpHG that its proportion of voting rights on Brenntag AG, Stinnes-Platz 1, 45472 Mülheim an der Ruhr, Germany, has mehr...

  • DGAP-HV: SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Kassel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG DGAP-HV: SMA Solar Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Kassel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 11.04.2013 / 15:11 --------------------------------------------------------------------- SMA Solar Technology AG Niestetal Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J ISIN: DE000A0DJ6J9 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 23. Mai 2013 um 10.00 Uhr mehr...

  • DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2013 in Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2013 in Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 11.04.2013 / 15:09 --------------------------------------------------------------------- FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900 ISIN DE 0006069008 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung FRoSTA Aktiengesellschaft mehr...

  • DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 11.04.2013 / 15:09 --------------------------------------------------------------------- Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008WKN: 510 200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht