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DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 11-04-2013

DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 22.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

11.04.2013 / 15:09

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Basler Aktiengesellschaft

Ahrensburg

ISIN: DE0005102008WKN: 510 200


Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 22. Mai 2013,
um 13.30 Uhr in der
Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock,
Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


_____________________________________________________________________________
______________________

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012, der Lageberichte zum 31. Dezember 2012 für die Basler
Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des Vorstands
mit den erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für
das Geschäftsjahr 2012

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler
Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im
Internet unter www.baslerweb.com eingesehen werden.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für
das Geschäftsjahr 2012 am 19. März 2013 gemäß §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG
die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro
7.498.748,18 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,30 je = 997.699,20 Euro
Aktie

Gewinnvortrag auf neue Rechnung = 6.501.048,98
Euro

Bilanzgewinn = 7.498.748,18
Euro

Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den
Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags
dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der
Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den
Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei
unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag
über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende
Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der
Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages
vorsehen wird.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.

6. Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der
Basler Aktiengesellschaft

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Eckart Kottkamp (73
Jahre) endet turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 22. Mai
2013. Aus diesem Grund ist die Neuwahl des Aufsichtsratsmitglieds
erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 95
Abs. I Satz I, 96 Abs. I, 101 Abs. I AktG und § 10 Abs. I der Satzung
aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung zum
Ende der Hauptversammlung vom 22. Mai 2013 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt,

Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Großhansdorf, Unternehmensberater, in
den Aufsichtsrat zu wählen.

Aufsichtsratsmandate
Herr Prof. Dr. Kottkamp nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei
folgenden Gesellschaften wahr:

- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lloyd Fonds AG,
Hamburg,


- Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG,
Hamburg.


Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen
bei:

- Vorsitzender des Beirats der Mackprang Holding GmbH
& Co. KG, Hamburg,


- Mitglied im Aufsichtsrat der Elbphilharmonie
Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg


- Vorsitzender des Beirats ACTec Holding GmbH,
Freiberg


Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG
Herr Prof. Dr. Kottkamp erfüllt aufgrund seines beruflichen
Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im
Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.

Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler
Aktiengesellschaft
Herr Prof. Dr. Kottkamp steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied
des Aufsichtsrats, welche er seit dem 8. Mai 2006 ausübt, der
Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionären.

Weitere Informationen zu Herrn Prof. Kottkamp stehen unter
www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter
'Hauptversammlung' bereit.

II. Datum der Bekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung am 22. Mai 2013 wird durch
Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger am
11. April 2013 bekannt gemacht.

III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
Euro 3.500.000,00 und ist eingeteilt in 3.500.000 auf den Inhaber
ausgestellten Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
beträgt damit 3.500.000. Von diesen 3.500.000 Stimmrechten ruhen
derzeit insgesamt 174.336 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG).
Die konkrete Anzahl der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur
Hauptversammlung noch verändern.

IV. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts

Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis
spätestens 15. Mai 2013, 24.00 Uhr, bei nachstehend bezeichneten
Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der
Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des
depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, d. h. auf den 1. Mai 2013, 00.00 Uhr
(sogenannter Nachweisstichtag), zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist
in Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen und
muss der Gesellschaft unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf
des 15. Mai 2013, 24.00 Uhr, zugehen:

Basler Aktiengesellschaft
c/o COMMERZBANK AG
Group Markets Operations
GS-MO 4.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die
Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche
Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso
führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem
Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und
Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und
erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne Teilnahme an der
Hauptversammlung schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
durch Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort
unter 'Hauptversammlung' zum Download bereitgestellte Formular zur
Verfügung, welches auch direkt bei der Gesellschaft abgefordert werden
kann.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich unter den vorstehend genannten
Voraussetzungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den
Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Die per Briefwahl
abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 21. Mai 2013 bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse eingegangen
sein:

Basler Aktiengesellschaft
Investor Relations
An der Strusbek 60-62
D-22926 Ahrensburg
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101
E-Mail: hv2013@baslerweb.com

Weitere Hinweise zur Briefwahl befinden sich auf dem Formular zur
Ausübung der Stimmrechte im Wege der Briefwahl.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute
oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu
erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung
muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per
Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse
erfolgen:

Basler Aktiengesellschaft
Investor Relations
An der Strusbek 60-62
D-22926 Ahrensburg
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101
E-Mail: hv2013@baslerweb.com

Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß
angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet.
Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter
'Hauptversammlung' zum Herunterladen bereit.

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken
sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis
von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere
von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von
ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisungen
erteilen wollen, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehend genannten
Bedingungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den
Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Ein von der
Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm
vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung
abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der
Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen
Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die Vollmacht und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen
möchten, werden aus organisatorischen Gründen gebeten, diese bis
spätestens zum Ablauf des 21. Mai 2013 (Eingangsdatum bei der
Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder
E-Mailadresse zu übermitteln:

Basler Aktiengesellschaft
Investor Relations
An der Strusbek 60-62
D-22926 Ahrensburg
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101
E-Mail: hv2013@baslerweb.com

Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreter während der
Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten
und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den
Aktionären unter der Internetadresse www.baslerweb.com unter der
Rubrik 'Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zur Verfügung.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegen.

Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen
Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.

V. Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse

Basler Aktiengesellschaft
Vorstand
An der Strusbek 60-62
D-22926 Ahrensburg

zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 21. April 2013
(24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine
Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des
Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat sind
ausschließlich zu richten an:

Basler Aktiengesellschaft
Investor Relations
An der Strusbek 60-62
D-22926 Ahrensburg
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101
E-Mail: hv2013@baslerweb.com

Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum
Aufsichtsrat, die mit Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur
Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat keiner
Begründung bedürfen, die bis mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis zum 7. Mai 2013 (24.00 Uhr), bei der
Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden
unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.baslerweb.com veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge
werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß
§ 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu
einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht
zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in
den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen,
wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen,
ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer) beziehungsweise nach § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten) enthalten.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der
Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.

VI. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß §
124a AktG
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baslerweb.com im
Bereich 'Investoren' unter 'Hauptversammlung'.

VII. Hinweis
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in §
28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien
bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

Ahrensburg, im April 2013

Basler Aktiengesellschaft

Der Vorstand






---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Basler Aktiengesellschaft
An der Strusbek 60 - 62
22926 Ahrensburg
Deutschland
Telefon: +49 4102 463 0
Fax: +49 4102 463-46-101
E-Mail: ir@baslerweb.com
Internet: http://www.baslerweb.com
ISIN: DE0005102008
WKN: 510200
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt/Prime Standard:
Frankfurt, Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg,
Düsseldorf, Stuttgart


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------
206852 11.04.2013


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