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Westfalen-Blatt: Überhöhte Trassenpreise: Zwei Mahnverfahren gegen die Deutsche Bahn - Verkehrsverbünde in NRW und Rheinland-Pfalz fordern 33 Millionenn Euro zurück

Geschrieben am 02-01-2013

Bielefeld (ots) - Im Streit um überhöhte Trassengebühren der
Deutschen Bahn (DB) sind zwei gerichtliche Mahnverfahren gegen den
Staatskonzern eingeleitet worden. Das berichtet das Bielefelder
Westfalen-Blatt (Donnerstags-Ausgabe). Der Zweckverband Nahverkehr
Westfalen-Lippe (NWL) fordert von der Bahn für die Jahre 2009 bis
2011 rund 21 Millionen Euro zurück. Das gerichtliche Mahnverfahren
ist beim Amtsgericht Hagen anhängig. Wenn die Bahn den Bescheid
zurückweise, werde bei den zuständigen Landgerichten Klage
eingereicht, sagte Michael Dubbi, Mitglied der Geschäftsleitung des
NWL dem Westfalen-Blatt. Das zweite gerichtliche Mahnverfahren wurde
Ende des Jahres vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr
Rheinland-Pfalz Nord mit Sitz in Koblenz beim Amtsgericht Mayen
eingeleitet. Der Zweckverband fordere für die Jahre 2009 bis 2011 elf
Millionen Euro von der Bahn zurück, sagte Geschäftsführer Dr. Thomas
Geyer der Zeitung. Betroffen seien die Privatbahnen Rhenus Veniro
(Moers) und Vectus (Tochter der Hessischen Landesbahn/Limburg) sowie
die Bahn-Tochter DB-Regio. Ebenso wie in Westfalen-Lippe hatten die
Eisenbahnunternehmen ihre Forderungen an den Zweckverband abgetreten.
In Westfalen-Lippe sind neben der DB Regio NRW die Privatbahnen
Nordwestbahn, Eurobahn, Abellio, Westfalenbahn und die Hellertalbahn
betroffen. Bei den Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die
Privatbahnen sowie die DB Regio für die Nutzung regionaler
Schienenstrecken an die Bahntochter DB Netz zahlen mussten. Die
Gebühren wurden den Eisenbahnunternehmen von den Verkehrsverbänden
erstattet. In den Preisen waren von der DB seit 2003 sogenannte
Regionalfaktoren, Zuschläge für unattraktive Strecken, eingerechnet
worden. Die Zuschläge betrugen in Westfalen-Lippe bis zu 40 Prozent
des Trassenpreises. Die Bundesnetzagentur hatte diese
Regionalfaktoren im März 2010 für ungültig erklärt. Sie wurden 2012
komplett abgeschafft. Zudem hatten der Bundesgerichtshof (BGH) am 18.
Oktober 2011 und das Oberlandesgericht Frankfurt am 17. Januar 2012
in Urteilen festgestellt, dass die Billigkeit (Gerechtigkeit) der
Infrakstrukturgebühren durch Zivilgerichte überprüfbar ist. Neben den
beiden Nahverkehrsverbänden ist auch das Land Sachen-Anhalt in Sachen
Trassenpreisen aktiv geworden und verlangt von der Bahn 110 Millionen
Euro zurück. Der Chef des Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (Nasa),
Klaus Rüdiger Malter, schätzt, dass die Bahn bundesweit mit bis zu
750 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden könnte. Um die
110-Millionen-Forderung habe es bereits ein erstes Gespräch zwischen
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU) und Bahnchef Horst Grube
gegeben. Die Deutsche Bahn hat hingegen am Montag bekräftigt, dass
die Höhe der Trassenpreise rechtens waren und sind. Zudem sei die
Bahn gesetzlich verpflichtet gewesen Zuschläge für unattraktive
Strecken zu erheben, sagte eine Konzernsprecherin dem
Westfalen-Blatt. Ferner sei das Urteil des Oberlandesgerichtes
Frankfurt noch nicht rechtskräftig. Hier stehe noch eine Entscheidung
des BGH aus.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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